Frage an Ansgar Heveling von Alexander M. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Abgeordneter,
können Sie mir bitte erklären, warum Sie gegen die Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig gestimmt haben während die überragende Mehrheit der Bevölkerung, in dessen Dienst und Auftrag Sie stehen, gegen Gen-Lebensmittel sind? So gibt es nichtmal die Wahl.
Viele Grüße
Alexander Munari
Sehr geehrter Herr Munari,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.2014, die ich mit Interesse gelesen habe und auf die ich heute gerne zurückkommen würde.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, zu denen ich natürlich auch gehöre, aber auch Landwirte in unserem Land verbinden mit einem Anbau der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) große Sorgen. Es steht für mich außer Frage, dass diese Sorgen sehr ernst genommen werden müssen. Die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt muss bei der Erforschung und Anwendung von Gentechnik oberste Priorität haben. Es ist wichtig, Klarheit über die Verwendung von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion zu gewährleisten, damit sich Verbraucher durch ihre Kaufentscheidung gezielt gegen den Anbau und gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel aussprechen können. Aus eigener Erfahrung habe ich die Transparenz in der Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln schätzen gelernt.
Das Naturprodukt Honig ist wichtig für unsere Kulturlandschaft sowie für unsere Landwirtschaft. Die Biene ist nach Rind und Schwein das drittwichtigste Nutztier in unserer Volkswirtschaft. Durch ihre Bestäubungsarbeit wird in der Landwirtschaft ein Wert geschaffen, der den Erlös aus Wachs und Honig um das 10- bis 15-Fache übersteigt. Landwirtschaft und Imkerei sind dadurch aufs Engste miteinander verbunden.
Es ist festgelegt, dass eine Zutat ein Stoff ist, der einem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wird. Pollen sind hingegen ein unvermeidbarer natürlicher Bestandteil des Honigs. Das Vorhandensein des Pollens im Honig ist zufällig und technisch nicht vermeidbar, da die Bienen von Natur aus Nektar, Honigtau und Pollen sammeln und dieser Vorgang vom Imker nicht wie bei einer Zutat beeinflusst werden kann. Sogar der für den internationalen Handel bedeutsame Honig-Standard des Codex Alimentarius stuft Pollen als natürlichen Bestandteil des Honigs ein.
Alle Lebensmittel, die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,9 Prozent aufweisen, werden gekennzeichnet. Da der Pollengehalt von Honig maximal 0,01 bis 0,5 Gramm - im Normalfall ungefähr 0,03 Gramm - je Kilogramm Honig beträgt, ist eine GVO-Kennzeichnung nicht erforderlich. Hinzu kommt: Bei Lebensmitteln, die mit dem Ohne-Gentechnik-Siegel gekennzeichnet werden, liegt die Nachweisschwelle für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile bei 0,1 Prozent. Sogar diese Grenze wird von gentechnisch verändertem Pollen im Honig nicht überschritten.
Pollen aus GVO ohne Zulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind in Honig wie in allen anderen Lebensmitteln weiterhin nicht zugelassen. Hier gilt nach wie vor die Nulltoleranz.
Der Anteil des Importhonigs liegt in Deutschland bei 70 bis 75 Prozent. Das heißt, 25 bis 30 Prozent werden national hergestellt. Durch eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht würden hohe Analysekosten sowie neue bürokratische Kontrollaufwendungen auf unsere Imker zukommen. Die Ausweitung der Kennzeichnung würde eine weitere Belastung für viele kleine und mittlere Imkereien bedeuten.
Aufgrund der bestehenden Regelungen bin ich als Verbraucher im Übrigen meines Erachtens gut in der Lage eigenständig zu entscheiden, ob ich auf heimischen Honig vertraue oder Importhonig kaufe. Hierbei kann ich als Verbraucher sogar nachvollziehen, ob ich Honig aus EU - oder Nicht-EU-Ländern vor mir habe. Eine qualifizierte Kennzeichnung von Lebensmitteln muss die Stärkung der Wahlfreiheit und die Erhöhung von Transparenz und Information für den Verbraucher unterstützen. Dies ist schon jetzt gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB