Was unternehmen Sie damit endlich Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden? Was unternehmen Sie, damit endlich Anbindehaltung von Rindern und Raubvögeln verboten wird?
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für einen verstärkten Tierschutz in Deutschland, aber auch in anderen Staaten.
Als Ampel-Koalition haben wir vereinbart, dass Tierschutzgesetz zu reformieren und somit die Regelungen für den Tierschutz in Deutschland zu verschärfen. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren, wobei wir uns als SPD durchaus schärfere, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Regelungen gewünscht hätten. Die Verhandler:innen der SPD-Fraktion werden sich deshalb dafür einsetzen, möglichst viele der ursprünglich vorgesehenen Regelungen durchzusetzen.
Nichtsdestotrotz möchte ich kurz auf einige Punkte eingehen, die bereits im Regierungsentwurf festgehalten wurden. So soll ein:e hauptamtliche:r Bundestierschutzbeauftragte:r gesetzlich verankert werden. Bereits seit Juni 2023 arbeitet innerhalb des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die Tierschutzbeauftragte Ariane Kari, deren Position auch bei zukünftigen Koalitionen weiterbestehen soll. Die Aufgabe dieses Amtes ist es, den Austausch zwischen den zuständigen Stellen im Bund und den Ländern zu stärken sowie gleichzeitig als Kontaktperson für Bürger:innen zu fungieren.
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten. Hierfür gilt für eine Übergangszeit von zehn Jahren. Die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Mit dieser Ausnahme will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gewährleisten, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Langstrecken-Tiertransporte verstehe ich Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten. Hierbei bestehen zwar erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, diese Transporte zu unterbinden. Nichtsdestotrotz setzen sich diverse Tierrechtsexpert:innen sowie meine fachlich zuständige Kollegin Anke Hennig, MdB massiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein. In jedem Fall ist es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bedanken. Mir liegt der Austausch mit den Bürger:innen sehr am Herzen und ich betrachte ihn als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose