Frage von Erich N. • 05.05.2020
Frage an Annette Watermann-Krass von Erich N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,
bitte erklären Sie mir den Sinn des Satzes aus $9 der CoronaSchVO "Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt."
Ich lebe in einer Strasse mit mehreren Imbissen und Eisdielen, die in einem Abstand von ca 100 Metern noch existieren, wenn ich mir ein Eis kaufe, muss ich dann für den Verzehr die Stadt verlassen?
Das mag sich lustig anhören, ist aber Realistisch, besonders, da "Bussgeldkeulenschwingende" Ordnungshüter unterwegs sind. So geschehen in der 17. KW in Beckum. Das schafft kein Vertrauen.
Ich mache mir Sorgen, dass die Menschen mehr Angst vor einander und dem Staat entwickeln, als vor Covid 19.
Antwort ausstehend von Annette Watermann-Krass SPD