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Frage von Eckart B. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Eckart B. bezüglich Finanzen

Wie bekannt wird sollen die Besoldunganpassung für Beamte des höheren Dienstes 2 Jahre keine Besoldungsanpassung erhalten.
Dazu folgende Fragen:
1. Ist Ihnen bekannt wie hoch das tatsächliche Einkommen eines Rates mit 3 Kindern liegt, die sich alle im Studium befinden?
2. Wie stehen Sie dazu, das dieser Beamte Arbeitnehmersparzulage erhält, obwohl er doch lt. Aussage der Landesregierung genügend verdient (um eine Nullrunde zu schultern)?
3. Wie erklären Sie sich die Tatsache das dieser Beamte pro Kind BAFÖG in Höhe von etwa 200 € bekommt?
4. Warum wurde nicht diskutiert den Beamten des höheren Dienstes eine kleine Anerkennung zu kommen zu lassen z. B 0,5 % für 2013 un 0,5 % für 2014?
5. Ist ihnen bekannt, dass die am Sanierungspakt teilnehmenden Gemeinden die Steurn zum Teil (Grundsteuer A) um 80 % erhöht haben, die das Einkommen zusätzlich schmälern (um bis zu 50 € netto im Monat)?
6. Wie stehen Sie zu der Aussage der Ministerpräsidentin und des Finanzministers, keine weiteren Einschnitte im Beamtenbereich vorzunehmen (was defakto ja durch die Nullrunde der Fall ist)?
7. wie stehen Sie zu der Aussage, es würde bei Umsetzung des Tarifvertrages Mitarbeiter entlassen werden, wenn die Stellen nach Ausscheiden nicht wieder besetzt werden und somit eine Arbeitszeitverdichtung entgegen ihren Aussagen stattfindet?
8. Wie stehen Sie zur der Aussage ein Beförderungsstop würde nich stattfinden, wenn dies bei den Kommunen schon faktisch der Fall ist immerhin werden die Beamten in den Kommunen den Landesbeamten gleichgesetzt)?

Für die Beaantwortung diese vielen Fragen bedanke ich mich schon einmal im voraus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartels,

aufgrund der Fülle an Anfragen zu diesem Thema komme ich erst jetzt dazu, Ihre Fragen zu beantworten.

1. Ist Ihnen bekannt wie hoch das tatsächliche Einkommen eines Rates mit 3 Kindern liegt, die sich alle im Studium befinden?

Mir ist das Grundgehalt der unterschiedlichen Besoldungsstufen bekannt. Da das zur Verfügung stehende Einkommen einer jeden Familie von vielen Faktoren abhängig ist (Ortszuschlag, Einkommen von Ehepartner*in, Kindergeld etc.), kann ich aber selbstverständlich nicht genau beziffern, wie sich Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse darstellen. Das gleiche gilt für die Ausgaben die Familien haben, da diese ebenfalls von den persönlichen Umständen abhängen (z.B. Studium der Kinder, Wohnort der Kinder etc.)

2. Wie stehen Sie dazu, dass dieser Beamte Arbeitnehmersparzulage erhält, obwohl er doch lt. Aussage der Landesregierung genügend verdient (um eine Nullrunde zu schultern)?

Der Staat ist mithilfe familienpolitischer und steuerrechtlicher Maßnahmen in unterschiedlicher Art und Weise bemüht, insbesondere Familien mit Kindern zu fördern. Dies geschieht zum Beispiel durch die Kinderfreibeträge, die im Zweifelsfall das zu versteuernde Einkommen in den förderfähigen Bereich für die Arbeitnehmersparzulage bringen.
Ich befürworte die Tatsache, dass der Staat somit an vielen Stellen Ausgleich für besondere finanzielle Belastungen, wie sie unter anderem auf Familien mit Kindern zu kommen, schafft.

3. Wie erklären Sie sich die Tatsache das dieser Beamte pro Kind BAFÖG in Höhe von etwa 200 € bekommt?

siehe Antwort zu Frage 2.

4. Warum wurde nicht diskutiert den Beamten des höheren Dienstes eine kleine Anerkennung zu kommen zu lassen z. B 0,5 % für 2013 und 0,5 % für 2014?

Aus der Vorlage 16/1014 des Finanzministeriums ( http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1014.pdf ) geht hervor, dass der gestaffelten Übertragung der Tarifvereinbarung auf die Beamtinnen und Beamten und der Grenzziehung der Staffelung ausführliche Abwägungen voran gegangen sind.

5. Ist ihnen bekannt, dass die am Sanierungspakt teilnehmenden Gemeinden die Steuern zum Teil (Grundsteuer A) um 80 % erhöht haben, die das Einkommen zusätzlich schmälern (um bis zu 50 € netto im Monat)?

Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ist ein politisches Mittel der nachhaltigen Haushaltssanierung der nordrhein-westfälischen Kommunen. Sparvorgaben sind dabei ein natürlicher Bestandteil des Pakts und die Kommunen müssen im Gegenzug zur finanziellen Unterstützung des Landes eigene Beiträge zur Haushaltssanierung leisten. So kann vor Ort entschieden werden, über die Anhebung der Grundsteuer die kommunalen Einnahmen zu erhöhen. Eine solche Maßnahme ist aus meiner Sicht unter dem Gerechtigkeits-Aspekt Haushaltskürzungen, z.B. im Bereich der Kulturförderung oder im sozialen Bereich, vorzuziehen.

6. Wie stehen Sie zu der Aussage der Ministerpräsidentin und des Finanzministers, keine weiteren Einschnitte im Beamtenbereich vorzunehmen (was defakto ja durch die Nullrunde der Fall ist)?

Die Aussagen der Ministerpräsidentin und des Finanzministers, auf die sich die häufigsten Wortbruch-Anschuldigungen beziehen, stammen aus der Zeit vor der letzten Wahl im Mai 2012 und bezogen sich auf das Weihnachtsgeld. Sie können daher nicht als Versprechen für die jetzige Legislaturperiode angesehen werden.

7. wie stehen Sie zu der Aussage, es würde bei Umsetzung des Tarifvertrages Mitarbeiter entlassen werden, wenn die Stellen nach Ausscheiden nicht wieder besetzt werden und somit eine Arbeitszeitverdichtung entgegen ihren Aussagen stattfindet?

In diesem Fall weiß ich nicht, auf welche Aussage Sie sich beziehen.
Eine Alternative zur Nicht-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten wäre der Abbau von ca. 14.000 Stellen. Das bedeutet aber nicht Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sondern selbstverständlich die Einsparung der Stellen bei Ausscheiden aus dem Dienst. In diesem Fall müsste es entweder zu Mehrbelastung im öffentlichen Dienst oder zu Leistungseinschränkungen kommen.

8. Wie stehen Sie zur der Aussage ein Beförderungsstopp würde nicht stattfinden, wenn dies bei den Kommunen schon faktisch der Fall ist immerhin werden die Beamten in den Kommunen den Landesbeamten gleichgesetzt)?

Auf Landesebene werden Beschlüsse zum Landespersonal gefasst. Die Personalpolitik einzelner Kommunen kann dabei nicht als für alle maßgebend herangezogen werden. Die Absage an einen Beförderungsstopp (als sonst mögliche Alternative zur Nicht-Übertragung) bezieht sich daher natürlich auf die Landespersonalpolitik.