Frage an Annette Watermann-Krass von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,
wie stehen Sie zur E-Zigarette und der rechtlichen Einordnung selbiger? Wie sehen Sie die Ansichten der jetzigen Gesundheitsministerin Barbara Steffens?
Mit freundlichem Gruß
Sven Hanses
Sehr geehrter Herr Hansen,
das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat die Einordnung der E- Zigaretten als Arzneimittel (vorerst) verworfen und damit das vom NRW- Gesundheitsministerium ausgesprochene Verbot aufgehoben. Vor einigen Tagen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einige typische Inhaltsstoffe von E-Zigaretten-Liquids wie Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe so bewertet: "Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln." Dieser Empfehlung kann ich mich anschließen.
Dass sich eine Gesundheitsministerin um die Gesundheit der Menschen sorgt, findet meine ausdrückliche Zustimmung. In dem Beschluss des OVG heißt es in Ziffer 19: "Verbleiben dennoch Unsicherheiten, ist der Staat an der Verbreitung der Informationen gleichwohl jedenfalls dann nicht gehindert, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Marktteilnehmer über einen für ihr Verhalten wichtigen Umstand, etwa ein Verbraucherrisiko, aufgeklärt werden." Ich meine, dass die Gesundheitsministerin Barbara Steffens in diesem Sinne verantwortungsvoll handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Watermann-Krass