Frage an Annette Watermann-Krass von Wolfgang F. bezüglich Familie
Wie stehen Sie zu der Forderung von Sozialverbänden (u. A. KAB) zum Ladenöffnungsgesetz.
Insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
• Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von längstens 6:00 bis 20:00 Uhr.
Grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf!
• Ladenschluss am Samstag spätestens um 18:00 Uhr.
• Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag nur anlassbezogen und nur an maximal 4
Sonntagen pro Jahr pro Gemeinde bzw. Stadt. Sonntage nach Totensonntag bis zum Ende
des Kalenderjahres dürfen nicht freigegeben werden.
Sehr geehrter Herr Funke.
Die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes halte ich für eine Fehlentwicklung und ein Ärgernis. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Gut, dass wir nicht preisgeben dürfen. Bei einer Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes, die ich daher für notwendig erachte, werde ich mich für die Reduzierung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einsetzen. Dies gilt insbesondere für Großstädte mit der Stadtteilregelung. Weitere Änderungen bei den Öffnungszeiten an Werktagen halte ich zwar nicht für zwingend erforderlich, würde mich aber einer Reduzierung auf 21 Uhr nicht verschließen. Den Ausgleich der Interessen zwischen den Beschäftigten und den Ladenbetreibern müssen vor allem die Tarifpartner herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Watermann-Krass