Frage an Annette Schavan von Erich N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Doktor Schavan,
zuständigkeitshalber möchte ich Ihnen gerne den Fall meiner Freundin zur Kenntnis geben. Es geht um einen BaföG-Antrag bei dem durch das zuständige Amt Fragen gestellt werden, die sowohl für meine Freundin nicht nachvollziehbar sind, als auch im Sinne des Art. 12 GG (Zugang zum Studium) mir nicht rechtsmäßig erscheinen.
Ich möchte Sie daher fragen, ob die im nachstehenden Sachverhalt geschilderten Fragen der Behörde rechtsmäßig sind.
Meine Freundin studiert BWL auf Fachrichtung Tourismus an einer Privatschule im Stadtkreis Stuttgart. Wohnhaft ist sie im Landkreis Esslingen. Sie ist deutsche Staatsangehörige, ihre Eltern sind ebenfalls deutsche Staatsangehörige, die allerdings seit einem Jahr in Österreich leben. Meine Freundin wollte jedoch ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland nicht aufgeben, sie ist 22 Jahre alt. Zwischen ihr und ihren Eltern besteht ein gutes Verhältnis.
Um ihr Studium zu finanzieren, beantragte sie BaföG und jobt mehrfach am Wochenende. Es wurde bereits vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgestellt, dass ein Anspruch auf BaföG besteht. Um jedoch über die Höhe des BaföGs entscheiden zu können, muss sie - laut Bescheid des Amtes - folgende Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit dem Wohnsitz ihrer Eltern in Österreich stehen:
1. "Wohnen ihre Eltern in einer Großstadt, Kleinstadt oder auf dem Land?"
2. Ist der Wohnort der Eltern an ein öffentliches Verkehrsnetz angeschlossen (Angabe der Entfernung zur nächstgelegenen Großstadt)?
3. Das Amt fragt nach genauen Angaben mit Name und Anschrift über Schulen in Österreich, die eine vergleichbare Ausbildung anbieten. Meine Freundin soll also sämtliche Schulen dort anschreiben??? Andernfalls müsse vom Reg.Präs. Stuttgart ein "zeitaufwendiges Verfahren durchgeführt werden".
4. "In welcher Zeit für Hin- und Rückweg sind diese Ausbildungsstätten vom Wohnort ihrer Eltern aus erreichbar?"
5. "Aus welchen Gründen erfolgt ihre Ausbildung in Deutschland?"
Sehr geehrter Herr Nolte,
ich danke Ihnen für Ihre Frage. Für eine persönliche Beantwortung bitte ich Sie, mir Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Ich werde auch weiterhin alle bei www.abgeordnetenwatch.de eingestellten Fragen direkt an den Absender beantworten, sofern sich ein direkter Kontakt ermitteln lässt.
Sie können mir Ihre Fragen selbstverständlich auch jederzeit unmittelbar in einer E-Mail an annette.schavan@bundestag.de stellen. Wer Interesse an einzelnen Antworten auf die hier Portal gestellten Fragen hat, kann sich ebenfalls gern an mein Büro wenden.
Seien Sie freundlich gegrüßt.
Ihre Annette Schavan