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Frage von Franz B. •

Frage an Annette Schavan von Franz B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Annette Schavan,

mich interessiert die Familienpolitik der CDU - nicht wegen dem neuen Betreuungsgeld - sondern insgesamt. Da familienpolitische Themen auch im Zusammenhang zum Bildungsbereich zu sehen sind, möchte ich auch Sie befragen. Im übrigen finde ich das Betreuungsgeld völlig in Ordnung, wenn auch in der Höhe viel zu gering im Vergleich mit dem was ein KiTa-Platz kostet.

1)
Mich interessiert, ob die CDU die familienpolitischen Maßnahmen (ich glaube mittlerweile haben wir 157 Stück davon) vereinfachen möchte. Warum zum Beispiel wird das Elterngeld verdienstabhängig gezahlt? Jedes Kind ist doch gleich viel Wert in unserer christlichen Wertegemeinschaft. Ein Mittelwert an alle gleich ausgezahlt, würde zu einer erheblichen Entbürokratisierung führen und damit auch Kosten sparen.

2)
Zweitens würde mich interessieren, ob Sie die familienpolitischen Maßnahmen für angemessen halten oder ob weitere/höhere Leistungen nötig wären? Ich habe das Gefühl, dass die steuerlichen Regelungen als auch die Transferleistungen für die ca. 13 Millionen Kinder in Deutschland in keiner Weise genügen bzw. die Gesamtsumme sehr ungleich verteilt wird - analog zum o.g. Elterngeld.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Biegl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Biegl,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 12. September 2013, die ich gerne beantworte.

Das Elterngeld wurde ganz bewusst als Lohnersatzleistung ausgestaltet, weil es einen Teil (derzeit zwischen 65 und 67 Prozent – höchstens aber 1.800 Euro monatlich) des wegen der Betreuung der Kinder wegfallenden Einkommens des betreuenden Elternteils ersetzen soll. Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erhält einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes und eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie.

Eine besondere familienpolitische Herausforderung bestand darin, Familien in der Frühphase so zu unterstützen, dass ihre finanziellen Einschränkungen wegen der vorrangigen Betreuung des neu geborenen Kindes in dieser Zeit ausgeglichen werden und ihren finanziellen, beruflichen und familiären Notwendigkeiten und Lebensplanungen auch auf Dauer Rechnung getragen wird.

Vor der Einführung des Elterngeldes gerieten betreuende Personen, in der Regel die Mutter, nach der Geburt in ökonomische Abhängigkeit vom Partner. Die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern in der Familie wurde dadurch verfestigt. Der Vater als der in der Regel Besserverdienende wurde in die Rolle des Haupternährers gedrängt, denn die Höhe des damals bestehenden Erziehungsgeldes konnte das entfallende Erwerbseinkommen kaum ausgleichen. Dagegen kann das Elterngeld als Lohnersatzleistung die ökonomische Eigenständigkeit des betreuenden Elternteils nach der Geburt eines Kindes gewährleisten. Auch bleibt so das Erwerbseinkommen der Familie kontinuierlich erhalten.

Das Elterngeld als Lohnersatzleistung eröffnet auch die Option für die in der Regel besserverdienenden Väter, sich stärker als bisher an der Betreuungsarbeit zu beteiligen, weil die finanzielle Schlechterstellung für die Familie wesentlich geringer ist als sie es beim Erziehungsgeld war. Ein partnerschaftliches Modell für junge Väter und Mütter ergibt sich insbesondere daraus, dass der Anspruch auf Elterngeld für beide gleichmäßig besteht und durch Abtretung an den anderen Elternteil aktiv übertragen werden muss.

Jede familienpolitische Maßnahme hat also einen bestimmten Zweck, um sicherzustellen, dass jede Familie in ihrer individuellen Lebenslage erreicht werden kann.

Und nun zu Ihrer zweiten Frage:

Ich denke, die Menge ist angemessen; zwar müssen die verschiedenen Maßnahmen immer wieder überprüft und angepasst werden, jedoch sind sie zur Zeit ausreichend. So wurde seit 2009 beispielsweise das Kindergeld zwei Mal erhöht und in der nächsten Legislaturperiode soll es ein weiteres Mal erhöht werden.

Außerdem sollen Eltern noch mehr Freiräume bei der Gestaltung der Elternzeit haben. Es soll deshalb zusätzlich noch ein Teilelterngeld eingeführt werden, das bis zu 28 Monate bezogen werden kann.

Im Sinne eines Familiensplittings soll die steuerliche Berücksichtigung von Kindern schrittweise auf den für Erwachsene geltenden Freibetrag angehoben werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden gelegt, denen gezielt Rechnung getragen werden soll.

Ich darf Sie an dieser Stelle noch auf unser Regierungsprogramm für die Jahre 2013 – 2017 aufmerksam machen, das unter http://www.cdu.de/artikel/regierungsprogramm-zum-herunterladen einzusehen ist.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan