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Annette Schavan
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Frage von Eckhard R. •

Frage an Annette Schavan von Eckhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Von Ihrer Partei wurde ein Beschluss zur erneuten Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete -innerhalb eines halben Jahres- gefasst, der erst aufgrund der massiven öffentlichen Kritik fallen gelassen worden ist.

Angestrebt wurde, die Koppelung der Diäten an die von Bundesrichtern.

Wenn aber schon eine Anpassung an die Gehälter von Bundesrichter, dann bitte auch punktgenau ! Abgeordnete stehen bereits jetzt wirtschaftlich wesentlich besser da als Bundesrichter. Sie verfügen über eine steuerfreie Kostenpauschale von fast 4000 Euro monatlich, ohne den Nachweis erbringen zu müssen, dass Kosten in der Höhe überhaupt entstanden sind. Sie haben eine großzügige und weit bessere Absicherung fürs Alter als die Bundesrichter. Eine Vollversorgung im Gegensatz zu den Beamten weit vor dem Rentenalter. Im Unterschied zu den Staatsdienern haben nicht wenige Abgeordnete neben dem Mandat zum Teil erhebliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Ein entsprechender Umfang an Nebentätigkeiten ist den Beamten gesetzlich verwehrt.

Was soll also der nicht zutreffende Vergleich mit den Bundesrichtern ??? Sich nur die Rosinen herauspicken, ist doch nicht ehrlich.

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ruopp,

am 9. Juni 2008 habe ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage übersandt. Gern werde ich auch weiterhin alle bei www.abgeordnetenwatch.de eingestellten Fragen direkt an den Absender beantworten, sofern sich ein direkter Kontakt ermitteln lässt. Sie können mir Ihre Fragen selbstverständlich auch jederzeit unmittelbar in einer E-Mail an annette.schavan@bundestag.de stellen. Wer Interesse an einzelnen Antworten auf die hier Portal gestellten Fragen hat, kann sich ebenfalls gern an mein Büro wenden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.