Frage an Annette Schavan von Karin M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
"Kein Kind darf verloren gehen,Bildung ist ein Bürgerrecht..."
Schafft unser jetziges Schulgesetz (§ 61 NSchG Ausschluss vom Unterricht, Verweis an eine andere Schule)nicht gerade die Grundlage zum Verlorengehen, klarer ausgedrückt, schafft dieser § 61 nicht gerade die Möglichkeit zum Loswerden, zur Aussonderung und Abschiebung?
Verlust ist eigentlich mit schmerzlichen Gefühlen verbunden.
Wer beklagt aber den Verlust eines Schülers, der im Zuge einer Ordnungsmaßnahme der Schule verwiesen wurde? Diesen Schüler wollte man "verlieren"!
Kann dann dieser §61 überhaupt noch Bestand haben, seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention?
Wie verträgt sich der § 61 NSchG mit dem § 35a SGB VIII (seelische Behinderung).
Ein Schüler, der auf Grund seiner Behinderung aus seiner Lerngruppe ausgeschlossen wird, ist doch verstärkt dem Risiko ausgesetzt, verloren zu gehen.
Da hat man noch gar nicht die Frage gestellt, wo bleibt der Schüler?
Ist ein Wechsel der Lerngruppe wirklich eine Chance zum Neustart, hochbeladen mit Schuldgefühlen und Selbstzweifel? Greifen da nicht erst recht die "Notfallprogramme" über die der Hirnforscher Dr. Gerald Hüther zu berichten weiß?
Was kommt danach?
Die Liste der Gefahren ist lang - Alkohol, Drogen und Medikamentenmissbrauch...
Von Aussteigern der "rechten Szene" weiß man, dass das Zugehörikeitsgefühl zur Gruppe ein wichtiger Grund war, sich überhaupt mit deren Anhängern einzulassen.
Möchten wir wirklich, dass immer mehr Jugendliche in einer Sackgasse landen?
Können für einen Schüler, der dem Personenkreis des § 35a SGB VIII zuzuordnen ist und damit eine Entwicklungsbeeinträchtigung im sozial-emotionalen Bereich hat, die Ordnungsmaßnahmen des § 61 NSchG Anwendung finden oder sollte man ihm nicht besser Sonderpädagogische Unterstützung angedeihen lassen?
Heißt Inklusion nicht:...so nehmet euch eins um das andere an....?
"Kein Kind darf verloren gehen. Bildung ist..."
Mit freundlichen Grüßen
Karin Münch
Sehr geehrte Frau Münch,
Schulpolitik ist das Herzstück der Landespolitik. Deshalb wird zu einzelnen Fragen einer neuen Schulgesetzgebung am ehesten die Landespolitik Antwort geben können. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass Sie Kontakt zum Landtag oder zur Landesregierung aufnehmen.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan