Frage an Annette Schavan von Christian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Prof.Dr. Annette Schavan,
Am 1. Januar 2014 werden die Grenzen zu Rumänien und Bulgarien vollständig geöffnet und deshalb sorge ich mich um die Sicherheit. Bekanntlich geht es den Menschen in diesen beiden Ländern alles andere als gut ( www.malteser-spenden.de/rumaenien.html ) und deshalb werden Hunderttausende von ihnen zweifellos nach Deutschland kommen um hier zu arbeiten;
und das wäre katastrophal!
Diese Menschen werden Deutschland für das Paradies auf Erden halten und sind folglich bereit für Hungerlöhne zu arbeiten, was dazu führen wird das Einheimische Arbeiter ihre Jobs verlieren, weil die Konzerne natürlich lieber Billigarbeiter (auch Schwarzarbeiter!) nehmen!
Also, es wird wohl folgendermaßen ablaufen:
Ca. 1.000.000 R. u. B. reisen nach De. um zu arbeiten; kriegen Billigjobs und schicken das Geld nach Hause (dieses Geld fehlt dann in UNSEREM Wirtschaftskreislauf!). Durch diese 1.000.000 werden 1.000.000 bereits vorhandene Arbeiter arbeitslos und dadurch steigt die Kriminalität, die Fremdenfeindlichkeit und der Stimmenanteil für die NPD!
Logisch; schließlich haben die bereits vorhandenen 1.000.000 nun keine Jobs mehr, weil Einwanderer (Gastarbeiter) ihnen ebendiese weggenommen haben; also sind sie sauer auf
a) Die Gastarbeiter (wegen der verschwundenen Jobs)
b) Die Politiker (weil die diese Leute reingelassen haben)
c) Das System (weil es blind und taub für ihr Leid ist)
Infolgedessen werden sie kriminell, rassistisch und wählen die NPD!
Da ich nur 2000 Zeichen bei abgeordnetenwatsch schreiben kann, konnte ich nicht auf die (später eintretenden) grauenhaften Folgen für Industrie und Wirtschaft eingehen, aber die können Sie sich sicher selbst ausmahlen...
Nun also meine Fragen:
Was gedenken Sie zu tun, um die kommende Bedrohnug zu verhindern?
Werden Sie diese Leute erst gar nicht reinlassen (was klug und logisch wäre)?
Oder werden Sie sie reinlassen (was unweigerlich zur Katastrophe führen würde)?
Sehr geehrter Herr Schubert,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2013.
Die Armutszuwanderung - vor allem aus Rumänien und Bulgarien - nach Deutschland ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu verantworten. Sie hätte sich für strengere Auflagen einsetzen müssen. Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war für die Regierung Gerhard Schröder schon damals erkennbar und hätte zu entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.
Mit gutem Grund haben die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Bundesregierungen die Übergangsfristen für diese EU-Staaten bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschöpft. Bislang dürfen im Grundsatz nur Selbstständige aus Rumänien und Bulgarien von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen. Die Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer bislang noch nicht.
Im Kern brauchen wir keine neuen nationalen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden. Länder und Kommunen sind gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium voll auszuschöpfen.
So muss Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den Kommunen konsequent bekämpft werden. Sozialhilfebetrug muss mit Nachdruck verfolgt werden. Dafür sind die Länder zuständig. Die Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen verlangen und die Angaben auch tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten vorzugehen.
Die Länder sollten im Bundesrat endlich der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in Privatwohnungen einzudämmen.
Armutsmigration verschlimmert die soziale Lage in den Herkunftsstaaten und verlagert das Problem in Zielländer wie Deutschland. Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abzurufen, um den Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Not, die zur Migration führt, zu lindern.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan