Frage an Annette Schavan von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schawan!
Ich wurde 1978 von der Bundesregierung freigekauft. Ich hatte den Berufsabschluss einer Katechetin (ev).
2003 habe ich den alten Beruf zusammen mit meinen Medizinstudium in NRW für die Sek II in 2 Widerspruchsverfahren anerkannt bekommen. Die Kirche ist gegen die Anerkennung meines kirchlichen Berufsabschlusses vorgegangen, weil sie ihn entgegen der staatlichen Behörden den DDR-Abschluss für unqualifiziert hielt. Somit hat der Staat nicht nur meinen alten DDR-Abschluss überprüft sondern auch meinen Westabschluss in Medizin. Die Behörde ist soweit gegangen, dass man mir die Rechtmäßigkeit meines Berufsabschlusses in Medizin abgesprochen hat und überprüft hat. Die ganze Angelegenheit hat damit geendet, dass ich rechtmäßig Arzt bin und bei der Religionsanerkennung auch kein Fehler zu ermitteln ist. Mir nützt das gar nichts. Ich kann das 2. Staatsexamen wegen der fehlenden kirchlichen Unterrichtserlaubnis nicht ablegen und klagen kann ich auch nicht, weil kein Gericht zuständig ist.
Nach ihrem Verfahren, haben sie vielleicht Verständnis und können mir helfen. Ich bin am Ende. Wissen Sie eine Möglichkeit, wie ich an die kirchliche Unterrichtserlaubnis für die Sek II kommen und damit ich in meinen gelernten Beruf arbeiten kann, zumal nicht mehr H. N. S. sondern M. R. Präses der Rheinischen Landeskirche ist.?
Mit freundlichen Grüßen
Christine Wierich
Sehr geehrte Frau Wierich,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Februar 2013. Allerdings kann ich Ihnen leider keinen konkreten Rat geben, da ich nicht einschätzen kann, wie sich hier staatliche und kirchenrechtliche Entscheidungen zueinander verhalten. Da es Ihnen aber offenbar im Kern um eine Unterrichtserlaubnis geht, empfehle ich Ihnen - soweit noch nicht geschehen -, Kontakt zum Kultusministerium in Düsseldorf aufzunehmen bzw. eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan