Frage an Annette Schavan von Guido L. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
die philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, bei der Sie 1980 Ihre Promotion erlangt haben, hat vorgestern entschieden, ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit Ihres Doktor-Titels einzuleiten (14 Dafür-Stimmen, eine Enthaltung), weil der Verdacht im Raum steht, Sie hätten nicht unerhebliche Teile Ihrer Dissertation von Anderen abgeschrieben und die Verfasser nicht nach wissenschaftlich üblichem Standard "sauber" zitiert.
Sie wehren sich gegen die Plagiats-Vorwürfe, was selbstverständlich Ihr gutes Recht ist.
Sicherlich ist auch Ihnen nicht entgangen, dass es eine Internet-Plattform gibt, in der Ihre Doktorarbeit sehr genau unter die Lupe genommen wird: http://schavanplag.wordpress.com/
Ich habe mir die Mühe gemacht, etwa eine Stunde dort intensiv zu lesen.
Meine Fragen:
- Haben auch Sie die dortigen Recherchen gelesen?
- Wie begründen Sie Ihre jetzige Argumentation, Sie hätten nicht (wesentlich) von Dritten abgeschrieben, ohne die jeweilige Quelle zu nennen?
- Glauben Sie, dass im Jahr 1980 die qualitativen Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten (zumindest bei der Uni Düsseldorf) nicht so hoch waren wie heute?
- Haben Sie bei der Abgabe Ihrer Dissertation keine eidesstattliche Erklärung unterschrieben, dass Ihre Arbeit ausschließlich von Ihnen selbst verfasst wurde und dass die Urheberschaft von Dritten, die Sie in Ihrer Arbeit verwendet haben, deutlich gekennzeichnet (zitiert) wurde?
- Sind die bei "schavanplag" (s.o.) gegen Sie erhobenen Vorwürfe Ihrer Meinung nach ein reines Hirngespinnst böswiller Menschen?
- Gehen Sie mit mir konform, dass die m.E. reflexartige öffentliche Vertrauensbekundung durch die Bundeskanzlerin (Sprecher: Steffen Seibert) Ihnen gegenüber 1.) als verfrüht und 2.) möglicherweise als kontraproduktiv gewertet werden könnte (siehe "Fall" Guttenberg)?
In der Hoffnung auf eine baldige, ehrliche Antwort verbleibe ich
mit freundl. Grüßen
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
in Beantwortung Ihrer Frage vom 23. Januar 2013 verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn von Eich (Frage vom 25. Januar 2013).
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan