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Annette Schavan
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Frage von Karin M. •

Frage an Annette Schavan von Karin M. bezüglich Recht

Sehr geehrte ´Frau Dr. Schavan,

gibt es eine Verpflichtung der Atommailerbetreiber die Stillegung bis zum endgültigen Abklingen der Brennstäbe und zum endgültigen Ausbau derselben das ganze mit dem bisherigen Fachpersonal zu Ende zu bringen und nicht mt Billigpersonal oder gar Leiharbeitern.
Da bei den "Stillgelegten" nur noch Kosten entstehen und keine Gewinne mehr ist das ein
durchaus vorstellbares Scenario und immenses Risiko.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Mühlenbock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mühlenbock,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. August 2012.

Das deutsche Atomgesetz macht den Betreibern der Kernkraftwerke keine konkreten Vorgaben, wie und mit welchem Personal der Rückbau eines Kernkraftwerkes zu geschehen hat. Allerdings werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung neben zahlreichen anderen Voraussetzungen auch die Eignung des Personals und der gesamten personellen Betriebsorganisation geprüft.

Sofern beim Rückbau Fremdpersonal eingesetzt werden sollte, wird dies wie eigenes behandelt. Der Arbeitgeber der betroffenen Personen muss über eine Genehmigung nach Paragraf 15 Strahlenschutzverordnung verfügen, die sicherstellt, dass das Personal die notwendige Fachkenntnis besitzt und die gegebenenfalls erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen in Anspruch nehmen kann.

Im Übrigen befinden sich die im vergangenen Jahr abgeschalteten Kernkraftwerke derzeit erst in der Nachbetriebsphase, in der die Regelungen der bestehenden Betriebsgenehmigung - bis auf die Erlaubnis, Strom zu erzeugen - ohnehin noch gelten.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan