Frage an Annette Schavan von Sina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Enkelin hat mir den Original-ESM-Vertrag zu lesen gegeben:
Aus ARTIKEL 9 des Vertrages
(3) Die ESM-Mitglieder (also auch Deutschland) verpflichten sich unwiderruflich (!) und uneingeschränkt (!), Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.
Aus ARTIKEL 10 des Vertrages
Er (der Gouverneursrat ESM) kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern (!)
(Und da der Vertrag unwiderruflich und uneingeschränkt gilt und nicht gekündigt werden kann, muss bezahlt werden. Egal wie viel, egal wie oft!)
Aus ARTIKEL 32 des Vertrages / Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
(2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, b) Verträge abzuschließen, c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein […] um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt (!) werden.
(Der ESM kann also klagen, aber nicht verklagt werden! Selbst dann nicht, wenn er sich gesetzwidrig verhält)
Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (3)
Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (4)
Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (5)
Aus ARTIKEL 35 des Vertrages / Persönliche Immunitäten
(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats [es folgt eine Aufzählung der Personen] des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit (!) hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.
(Letztendlich kann der ESM machen, was er will, ein gerichtlicher Zugriff ist nicht möglich und der ESM wird jeder administrativen oder gesetzgeberischen Maßnahme entzogen)
Wieso stimmen Sie, Frau Prof. Dr. Schavan für einen Vertrag, der nicht kündbar ist und sich jeder Kontrolle und Gerichtsbarkeit entzieht?