Frage an Annette Schavan von Marion G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
ich bin 1952 in der DDR geboren und habe 37 Jahre lang pflichtbewusst als Grundschullehrerin meinen Dienst getan. Nach längerer Krankheit wurde mir nun nach fast 40 Dienstjahren im öffentlichen Dienst als Lehrerin gekündigt, obwohl bei uns in Sachsen-Anhalt Lehrer gerade in diesem Schuljahr gebraucht werden.
Meine Frage: Warum gibt es nach 22 Jahren deutscher Einheit immer noch Unterschiede im Kündigungsschutz zwischen Ost und West im öffentlichen Dienst?
Würde ich in einem alten Bundesland leben, wäre ich nach 15 Dienstjahren unkündbar.
So darf ich mich nun mit 60 Jahren, da von Ihrer Regierung ja das Rentenalter heraufgesetzt wurde, von der Arbeitsangentur für noch drei Jahre vermittelt werden, was nahe aussichtslos ist.
Bis ich dann in Rente gehen darf, werde ich wohl noch ALG II beantragen müssen.
Ich bin sehr traurig,da ich meinen Beruf sehr geliebt habe und unzähligen Kindern die ersten Schritte des Lernens vermittelt habe.
Ich denke, unsere Regierung sollte wissen was mit uns Menschen im Osten an Ungleichheit noch nach 22 Jahren geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Gartmann
Sehr geehrte Frau Gartmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juni 2012. Ich habe mich diesbezüglich mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) in Verbindung gesetzt.
Als oberste Dienstbehörde des Bundes kann das BMI nur zu arbeitsrechtlichen Fragen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich Stellung nehmen.
Bund, Länder und Gemeinden sind jeweils eigenständige Arbeitgeber, die in ihrem Bereich eigenverantwortlich entscheiden. Es entspricht der gängigen, bewährten Praxis der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass sie nicht zu Sachfragen aus dem Bereich eines jeweils anderen Arbeitgebers Stellung nehmen.
Ich bitte um Verständnis, dass auch in diesem Fall hieran festgehalten wird. Für die tarifrechtlichen Angelegenheiten der Beschäftigten der Länder ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Georgenstr. 23, 10117 Berlin (info@tdl-online.de) zuständig.
Ich möchte Sie deshalb bitten, sich an diese zu wenden.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan