Frage an Annette Schavan von Thomas K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Schavan,
bezüglich der Einordnung des Meistertitels hätte ich noch eine offene Frage.
In Ihrer Antwort an Fr. G. schreiben Sie, es ginge nicht um Gleichstellung, sondern um Gleichwertung.
Wie soll sich die Gleichwertung auf die Zulassung zu einem Masterstudium auswirken?
Ein Gegenstand mit einem gleichen Wert ist zur Substitution des anderen geeignet. So haben 1,30 USD den selben Wert wie 1 EUR, ohne dass diese Währungen gleich gestellt werden trotzdem erlaubt es den tausch in 1 EUR.
Soll nun Meistern und Technikern der Gang zum Master erlaubt werden?
Das wäre ein Schlag ins Gesicht für jeden, der den Weg über das Abitur und Bachelor gewählt hat. Beide Ausbildungswege verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und sind vom inhaltlichen Niveau grundverschieden. Es macht in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium einen enormen Unterschied ob man lernt, wie etwas von Soll an Haben gebucht wird oder ob man sich mit kapitalmarkttheoretischen Modellen der Gleichgewichtspreise beschäftigt.
Sie würden doch auch nicht Ihre Doktorwürde mit vorangegangener Promotion durch einen Meister mit 15 Jahren Berufserfahrung gleichgewichten. Die Ansprüche der Ausbildung sind grundverschieden. Eine Gleichwertung muss aber auch ein ähnliches Niveau voraussetzen.