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Frage von Holger K. •

Frage an Annette Schavan von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kutz,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 28. Februar 2012.

Der Ausbau erneuerbarer Energien im Elektrizitätssektor wird mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblich vorangetrieben. Der Umbau der Elektrizitätsversorgung erfordert hierbei eine an den tatsächlichen Kosten der Stromerzeugung ausgerichtete Förderung der erneuerbaren Energien. Die Preise für Fotovoltaikanlagen sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Hierdurch kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu einem sehr hohen Zubau neuer Anlagen von jeweils rund 7.500 Megawatt. Insbesondere zum Ende des Jahres 2011 kam es aufgrund der bevorstehenden Vergütungsabsenkung nochmals zu erheblichen Vorzieheffekten und der Installation von schätzungsweise 3.000 Megawatt allein im Monat Dezember. Trotz der Förderabsenkung zum 1. Januar 2012 von 15 Prozent stellen die derzeitigen Vergütungssätze wegen der fortgesetzt sinkenden Systempreise weiterhin eine Überförderung dar. Daher ist vorgesehen, die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie nochmals entsprechend anzupassen und den Ausbau zielgerichtet auf den im Rahmen der Energiewende von der Bundesregierung beschlossenen Zubaukorridor zurückzuführen.

Im Ergebnis zahlreicher Gespräche sind bereits vor Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag wichtige Anpassungen vorgenommen worden. So wurde beispielsweise das Inkrafttreten der Absenkung für Fotovoltaik-Dachanlagen auf den 1. April 2012 verschoben.

Ich gehe davon aus, dass die nun vorgesehenen Regelungen eine gute Grundlage für das vor uns liegende parlamentarische Verfahren und auch die Gespräche mit den Bundesländern sind. Ihr Schreiben habe ich an die zuständigen Fachpolitiker weitergeleitet, damit Ihre Argumente in die anstehende Diskussion mit einfließen können.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan