Frage an Annette Schavan von Uwe H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Werte Frau Schavan,
ich lebe mit meinem Sohn (10 Jahre) in Athen. Da ich in Deutschland als alleinerziehender ALGII-Empfänger keine Arbeit bekam, bin ich ins Ausland gegangen.
Ich wollte meinen Sohn hier auf die deutsche Schule schicken, und musste zu meinem Erschrecken feststellen, dass ich für diese Schule im Jahr rund 7000 € bezahlen muss.
Die griechischen Schulen in Deutschland sind kostenlos, aber um mein Kind hier in die deutsche Schule gehen zu lassen muss ich bezahlen.
In wie weit vereinbart sich das mit dem kostenlosen Anspruch auf Schulausbildung in Deutschland.
Um nicht ewig von sozialen Leistungen abhängig zu sein, habe ich hier eine Arbeit aufgenommen, musste aber leider feststellen, dass für deutsche Kinder im Ausland, das Recht auf kostenlosen Schulbesuch einer deutschen Schule nicht gilt.
Warum dieses (Recht auf kostenlosen Schulbesuch) nicht auch im Ausland gültig?
mit freundlichen Grüssen
Uwe Horn
Sehr geehrter Herr Horn,
Sie haben mir am 3. Februar 2012 über Abgeordnetenwatch eine Frage gestellt, die ich gerne beantworte.
Das Grundrecht auf Bildung in Deutschland leitet sich von dem im deutschen Grundgesetz verankerten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ab. Ein Rechtsanspruch für deutsche Staatsangehörige auf kostenlose Bildung außerhalb Deutschlands besteht nicht.
Die 140 deutschen Auslandsschulen sind im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht keine vom deutschen Staat getragenen Schulen, sondern Privatschulen, die den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes unterliegen und im Regelfall von privaten Elternvereinen im Gastland privat getragen werden. Der deutsche Staat fördert diese Schulen personell und in den meisten Fällen auch finanziell, um ihnen die Möglichkeit zu geben, deutsche Abschlüsse anbieten zu können. Diese Förderung macht jedoch nur den kleineren Teil der zum Betrieb der Schulen notwendigen Mittel aus. Den größten Teil dieser Mittel müssen die deutschen Auslandsschulen über Schulgelder der Eltern selbst erwirtschaften. Die Schulgelder der deutschen Auslandsschulen tragen dabei sozialen Gesichtspunkten durchaus Rechnung. Sie liegen in der Regel erheblich unter dem Niveau anderer - beispielsweise französischer, britischer oder amerikanischer - Auslandsschulen.
Eltern, die einen längeren Aufenthalt im Ausland planen und ihre Kinder dort an einer kostenpflichtigen Privatschule anmelden möchten, sollten sich daher im Vorfeld genau überlegen, ob sie diese finanzielle Verpflichtung unter Umständen über Jahre hinweg auf sich nehmen wollen und können.
Der Besuch staatlicher Schulen in Griechenland ist hingegen kostenlos. Da es in Griechenland auch öffentliche Schulen gibt, die Deutsch auf verschiedenen Stufen anbieten, könnten Sie hier eventuell eine Alternative für Ihren Sohn finden. Allerdings ist zu empfehlen, zuerst das Gespräch mit den Verantwortlichen der Deutschen Schule Athen zu suchen, um dort eventuell vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten für den Schulbesuch Ihres Sohnes zu besprechen.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan