Frage an Annette Schavan von Maximilian S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
ich habe eine Frage zur Umsetzung der BaföG-Regelung bezüglich der neuen Master und Bachelorstudiengänge. Aktuell ist es so, dass ein Masterstudent erst dann BaföG erhalten kann, wenn er seinen Bachelorabschluss nachweist. An den Hochschulen ist es allerdings oft so, dass ein Student sich schon in den Master einschreiben kann, wenn er eine gewisse Creditanzahl nachweist, auch ohne den Abschluss zu besitzen. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass Studenten, die länger studieren weniger Ausbildungsförderung erhalten, als solche, die kürzer studieren. Ich möchte dies an meinem Beispiel verdeutlichen: In meinem Studiengang bin ich knapp über die Regelstudienzeit von 6 Semestern hinaus, da ich noch nicht ganz fertig mit meiner sehr umfangreichen Abschlussarbeit war. Für das folgende 7. Semester habe ich mich gleichzeitig in mein 1. Mastersemester eingeschrieben, da der Restanteil der Arbeit kein ganzes Semester gekostet hätte. Laut BaföG-Amt war ich nun in diesem 7./1. Semester nicht regulär förderungswürdig, da einmal über RgStz und einmal ohne Abschluss. Für den Master kann ich jetzt nurnoch 3 Semester bis RgStz gefördert werden. Hätte ich mich erst nach Abschluss der Bachelorebeit in den Master eingeschrieben, hätte ich 4 Semester gefördert werden können, aber eben länger studiert. Durch mein Vorhaben, mein Studium kurz zu halten, habe ich also meinen Anspruch auf 1 Semester Förderung verspielt. Ich erinnere mich, dass es früher einen Bonus für schnelles Studieren gegeben hat. Sind die jetzigen Regelungen nicht mehr so ausgelegt?
Sehr geehrter Herr Strauß,
im Auftrag von Frau Ministerin Dr. Schavan danke ich Ihnen für Ihre Frage vom 1. Februar 2012.
Da sich die Antwort nicht für die Plattform "abgeordnetenwatch" eignet, bitte ich um Verständnis, dass Sie bilateral aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Antwort erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Edeltraud Hamm