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Frage von Clara F. •

Frage an Annette Schavan von Clara F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

im kommenden Jahr werde ich nach acht Jahren in einem Gymnasium in Baden-Württemberg meine Schullaufbahn mit dem Abitur abschließen. Bis zum heutigen Tag prägend für meine Schulzeit sind sich permanent ändernde Rahmenbedingungen. Beginnend in der ersten Klasse mit der Diskussion, ob Englisch oder Französisch in den Grundschulen der Rheinebene unterrichtet werden soll, bis zur aktuell aufkommenden Debatte über die Wiedereinführung des G9.

Für mich als Schüler, der im Wettbewerb mit Schulabgängern anderer Jahrgänge und anderer Bundesländer steht, ergeben sich daraus eine Vielzahl von Problembereichen wie beispielsweise die mangelnde Vergleichbarkeit des Abiturniveaus.

Vor wenigen Wochen wurde das Bildungsranking der einzelnen Bundesländer veröffentlicht. Die Studie lässt den Rückschluss zu, dass beispielsweise überspitzt ausgedrückt ein 1,0 in einem schlecht bewerteten Bundesland einer 2,0 in einem sehr gut bewerteten Bundesland entspricht. Gibt es in Ihrem Ministerium Pläne diese Niveauunterschiede, welche nicht in der Abiturnote zum Ausdruck kommen, in irgendeiner Form bei der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen? Welches Konzept verfolgen Sie, um mittelfristig der bislang stark föderal geprägten, und damit ungerechten Schulpolitik mehr Kontinuität und bundesweite Vergleichbarkeit zu verleihen?

Von uns Schüler wird erwartet, dass wir kontinuierlich Leistung auf hohem Niveau erbringen. Die gleichen Erwartungen habe ich der Bildungspolitik gegenüber - denn meiner Meinung nach kann hervorragende Qualität nur gewährleistet werden, wenn ein Mindestmaß an Kontinuität erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Feld

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Antwort von
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Liebe Clara Feld,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Dezember 2011. Die Verantwortung für das Schulwesen kommt nach unserer Verfassung allein den Bundesländern zu; die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluss. Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe (Beschluss vom 13.12.1973 i.d.F. vom 24.10.2008) und der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe (Beschluss vom 07.07.1972 i.d.F. vom 1.10.2010) auf Maßstäbe zur Vereinheitlichung für die Zuerkennung der Zeugnisse zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verständigt. Diese Vereinbarung gilt für alle Abiturprüfungen, die an öffentlichen und nach Landesrecht mit ihnen gleichgestellten privaten Schulen in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt werden. Im Interesse der Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse erarbeitet die KMK zudem derzeit Bildungsstandards für die Gymnasiale Oberstufe. So wurde beschlossen, die Einheitlichen Prüfungsanforderungen zunächst in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, ferner für die naturwissenschaftlichen Fächer zu Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife weiterzuentwickeln. Nähere Hinweise hierzu können Sie der nachstehenden Internetseite der KMK entnehmen:

http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/sekundarstufe-ii-gymnasiale-oberstufe/abitur/abiturpruefung-in-der-gymnasialen-oberstufe.html

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten nachdrücklich für eine Verbesserung der Übergangssituation von der Schule zur Hochschule und der Kapazitätsfrage insgesamt ein. Mit dem Hochschulpakt 2020 steigern Bund und Länder gemeinsam die Ausbildungsleistung der deutschen Hochschulen deutlich. Auch dank des Hochschulpakts 2020 konnten über den Zeitraum 2007-2010 rund 180.000 junge Menschen mehr (im Vergleich zum Bezugsjahr 2005) ein Studium beginnen.

Im Juni 2009 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern die bedarfsgerechte Fortsetzung des Hochschulpakts 2020 bis zum Jahr 2015 beschlossen. Für die Zeit von 2011 bis 2015 wird auf der Basis entsprechender Vorausberechnungen der KMK mit rund 275.000 zusätzlichen Studienanfängern gerechnet. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht kommen nun weitere 45.000 bis 59.000 zusätzliche Studienanfänger hinzu, je nach Inanspruchnahme der neuen Freiwilligendienste. Damit alle Studierwilligen auch tatsächlich ein Studium aufnehmen können, stellt der Bund bis 2015 mindestens 4,7 bis 4,9 Milliarden Euro bereit. Die Länder und Hochschulen entscheiden, in welchen Studiengängen konkret die Kapazitäten erhöht werden. Der Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes verbessert zudem die Studienbedingungen und die Qualität der Lehre. Hierfür stellt der Bund bis 2020 rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit kann auch weiterhin ein hochwertiges Studienangebot in Deutschland sichergestellt werden.

Für Ihren Schulabschluss wünsche ich Ihnen bereits heute viel Erfolg.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan