Frage an Annette Schavan von Andrea Mc C. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
ich habe gelesen, dass Sie sich für eine Verlängerung (auf 30 Jahre) bei Verjährungsfristen für Sexualdelikte aussprechen. Können Sie mir sagen, wie der jetzige Stand der Dinge ist? Gibt es diese Verlängerung schon?
Vielen Dank für Ihre Mühe, frdl. Grüße, Andrea Mc Carthy
Sehr geehrte Frau Mc Carthy,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. November 2011.
Die Verjährung richtet sich immer nach dem Höchstmaß der Strafe, die für das verwirkte Delikt angedroht wird. Sie reicht von fünf Jahren etwa beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen bis hin zu 30 Jahren wie etwa beim sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge.
Die im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen haben eine breite Diskussion zu diesem Thema ausgelöst, die unter anderem zur Einrichtung eines „Runden Tisches“ geführt hat. Quasi in Begleitung zu den Beratungen des Runden Tisches hat das Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Laut diesem Gesetzentwurf soll die zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre verlängert werden. Regelungen zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen sind darin noch nicht enthalten.
Allerdings setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsprechend ihrer opferfreundlichen rechtspolitischen Grundhaltung dafür ein. So wollen wir in den laufenden Gesetzesberatungen insbesondere die Verjährungsfrist für den „einfachen“ sexuellen Kindesmissbrauch, die im Augenblick zehn Jahre beträgt, erheblich verlängern.
Zu diesem Thema führen wir derzeit Gespräche mit unserem Koalitionspartner.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan