Frage an Annette Schavan von Viola F. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Abgeordnete Shavan
In Kürze wird das neue Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht.
Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde ein intensiver Austausch mit Fachleuten der Praxis, der Wissenschaft und den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe getätigt. Die Anspruchsteller, und zwar die Eltern wurden nicht hinzugezogen, sodass hier von einer parteiisch einseitigen Beratung auszugehen ist. Entspricht dieses einseitige Handeln dem Kinderschutz?
Das Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, die Kinder vor ihren Eltern zu schützen, jedoch werden die Kinder nicht vor dem Versagen der Kinder- und Jugendhilfe geschützt.
Ist das vom Gesetzgeber gewollt?
Sollen die minderjährigen Kinder den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe schutzlos ausgeliefert sein?
Tatsache ist, dass die Missachtung der §§ des SGB VIII, der Hilfeplanung oder der Kinderrechte nicht verfolgt wird, sodass die Akteure tagtäglich missachten dürfen.
Es existieren Aktenweise Auswertungen über das Versagen von Eltern.
Existieren auch Auswertungen über das Versagen der Akteure?
Haben Sie schon einmal über die Installation einer unabhängigen Kontrollinstanz über dem Jugendamt nachgedacht?
Vielen Dank für Ihre kostbare Zeit.
Mit recht freundlichen Grüßen
Viola Fechner
Sehr geehrte Frau Fechner,
vielen Dank für Ihre Frage zum Bundeskinderschutzgesetz. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mir mitgeteilt, dass Sie am 14. Dezember 2011 eine ausführliche Antwort zu dem Thema erhalten haben.
Ich denke mir, damit hat sich Ihre Anfrage erledigt.
Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und alles Gute für das
Jahr 2012.
Ihre Annette Schavan