Frage an Annette Schavan von Aniko K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Prof. Schavan,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.09.2011.
Meine Frage zielte auf die Auswirkungen der Sanktionsparagrafen im Sozialgesetzbuch (SGB) II auf die Betroffenen und auf die sich von Arbeitslosigkeit bedroht fühlenden Menschen. Sie sprachen davon, dass die Sanktionsregelungen die Umsetzung von Fördern und Fordern unterstützen. Dies ist vom Gesetzgeber so angedacht, jedoch beantwortet dies nicht die Frage, welchen existenzbedrohenden Charakter solche Gesetze ausstrahlen.
In der eigenen Familie gab es den Fall, dass ein frisch gebackener Vater wegen zwei Fehltagen an einer Weiterbildungsmaßnahme eine Sanktion von jeweils 100 Euro für drei Monate zu verkraften hatte. Die Maßnahme wurde letztendlich erfolgreich abgeschlossen - führte jedoch zu keiner auskommenden Beschäftigung. Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Vater immer wieder an starken Depressionen leidet. Depressionen bleiben oft lange Zeit unerkannt. So war das in diesem Fall auch.
Neben der Problematik, dass es auch immer Menschen geben wird, die ein System ausnutzen können, gibt es eben auch die Problematik, dass Menschen unter allen Umständen geschützt werden müssen. Ein Jobcentermitarbeiter sollte lediglich bei der Jobsuche helfen.
Beim besten Willen kann ich keinen gesellschaftlich anerkannten Nutzen erkennen, wenn solche abschreckenden Nachrichten um sich greifen und mittlerweile eine breite Bevölkerungsmasse stark verunsichert ist. Neben den Globalisierungs- und Automatisierungsprozessen haben die Menschen auch noch den Staat gegen sich, wenn sie ihre Arbeit verloren haben. Das vermeintliche Ziel der Sanktionen wird völlig verfehlt. Die Menschen fühlen sich in der Existenz bedroht. Die einen unmittelbar und die anderen haben Angst in diesen unmittelbaren Zustand abzurutschen.
Ist in der Politik speziell in ihrer christlichen Partei bekannt, wie schädlich lang anhaltene Existenzängste im Gehirn eines Menschen wirken?
MfG
Sehr geehrte Frau Kleehammer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 21. September 2011.
Deutschland geht es so gut wie lange nicht. Wir konnten den Aufschwung so gestalten, dass er nicht nur der Wirtschaft, sondern vor allem auch den Menschen zugute kommt. Die Union bleibt mit ihrer Politik für soziale Sicherheit ein verlässlicher Partner gerade auch der Schwachen in unserer Gesellschaft. Dies hat nicht nur etwas mit verantwortungsvoller Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu tun, sondern auch zutiefst mit unserem christlichen Menschenbild. Bürgerinnen und Bürger, die auf Hilfestellungen und staatliche Zuwendungen angewiesen sind, werden sie auch weiterhin erhalten - egal ob bei Grundsicherung und Sozialgeld, ob bei den Zuschüssen für die Rentenkassen oder im Bereich der Behindertenhilfe.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan