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Annette Schavan
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Annette Schavan von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Schavan,

zu http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_annette_schavan-575-37921--f300439.html#q300439

Bitte beantworten Sie mir nach Kenntnisnahme des Nachfolgenden folgende Fragen:

Behaupten Sie weiterhin, dass die Rechte der Kinder in Deutschland ausreichend gesichert sind?

Wie können Eltern ihre Kinder vor der unseriösen Bundeswehrwerbung in Schulen schützen?

Darf in der Schule verschwiegen werden, dass ein Auslandseinsatz der Bundeswehr neben dem Tod andere schlimme Folgen - nachfolgend ein Beispiel - haben kann?

Trifft es zu, dass Eltern in vielen Fällen Schulveranstaltungen mit der Bundeswehr nicht verhindern können?

Aus DLF-MAGAZIN
05.05.2011
Bundeswehrsoldaten in Afghanistan: Die Belastungen eines Einsatzes können bei Soldaten Traumata auslösen.
Abkommandiert, dann ausrangiert
Traumatisierte Soldaten allein gelassen
Von Ulrich Trebbin
Die Belastungen eines Einsatzes können bei Soldaten Traumata auslösen. Seit 1995 haben fast 1000 Bundeswehrsoldaten wegen Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung gestellt. Anerkannt hat die Bundeswehr davon bisher nicht mal ein Drittel.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dlfmagazin/1451140/

und noch was zum Thema:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-03/bundeswehr-soldaten-trauma-betreuung

7.3.2011 DIE ZEIT - Auszug -
Traumatisierte Soldaten Alleingelassen mit dem Krieg
Fast 300.000 deutsche Soldaten schickte die Bundeswehr bisher in Auslandseinsätze. Die Veteranen klagen über fehlende Betreuung und Unterstützung.

In der Panorama-Sendung

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/bundeswehr229.html

wurde deutlich, dass Eltern sich nicht darauf verlassen können, dass die Kinder im Unterricht mit der Bundeswehr korrekt informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

in Beantwortung Ihrer Frage vom 17. August 2011 möchte ich zunächst einmal auf meine Antwort vom 17. August 2011 an Frau Harrison verweisen. Ihre weiteren Fragen darf ich wie folgt beantworten:

Die Bundeswehr bewegt sich bei der Darstellung des Soldatenberufs in der Personalwerbung in den gleichen Grenzen wie Polizei und Feuerwehr. Es werden die Chancen und Möglichkeiten beschrieben, ohne die Risiken zu verleugnen. In einer Zeit, in der Kinder sich mit großer Selbstverständlichkeit im Internet und anderen Medien informieren, kann davon ausgegangen werden, dass bekannt ist, was es bedeutet, Soldat oder Soldatin zu sein.

Posttraumatische Belastungsstörungen und Versehrtheit nach einem Einsatz sind Erkrankungen, die auch bei Polizei und Feuerwehr häufig auftreten, selbstverständlich zumeist unter anderen Umständen. Die Versorgung der Betroffenen ist im Gegensatz zu der Berichterstattung (Panorama) mittlerweile auf einem hohen Niveau. Die erkannten Lücken werden durch einen aktuellen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen noch in diesem Jahr geschlossen.

Die Berufsberatung durch die Bundeswehr in den Schulen erfolgt unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie die Beratungsveranstaltung anderer öffentlicher Arbeitgeber (Bundespolizei, Polizei). Es erfolgt auch lediglich eine Beratung und keine Verpflichtung. Vor einer etwaigen Verpflichtung werden die Bewerber eingehend informiert und müssen sich einem Einstellungstest unterziehen (wie im Bericht dargestellt). Wie bei jedem anderen Beruf kann der Soldat oder die Soldatin in den ersten sechs Monaten der Probezeit das Dienstverhältnis ohne Benennung von Gründen aufkündigen. So hat jeder Bewerber die Möglichkeit, sich hinreichend mit dem Beruf vertraut zu machen.

Neben den Wehrdienstberatern entsendet die Bundeswehr gemäß einer Vereinbarung mit den Ländern sogenannte Jugendoffiziere in die Schulen. Die Jugendoffiziere werben nicht für die Bundeswehr, sondern unterstützen die Lehrer lediglich beim Unterricht im Bereich Sicherheitspolitik.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan