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Annette Schavan
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Frage von Heike H. •

Frage an Annette Schavan von Heike H. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Schavan,

Wann übernimmt die Bundesregierung endlich die Verantwort darüber, die Kinderrechte
a. laut Art. 42 der UN-Kinderrechtskonvention "bekannter" zu machen ?
b. endlich in das Grundgesetz zu bringen ?

zu a. möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben.

Schulen sind ein ganz wichtiger Aspekt die Kinderrechte bekannter zu machen. In unseren Lehrplänen stehen die Kinderrechte auch drin.. aber: a. in z.B. Fächern wie kath./ev. Religion, Deutsch, Geschichte manchmal Politik und Gesellschaftslehre.. oder sie werden mit den Menschenrechte gelehrt. Aber.. Schulrecht ist Länderrecht und die Länder sagen... sie lassen den Schulen freien Lauf.. und somit muss eine Schule diese wichtige Verantwortung übernehmen..
Keiner kontrolliert aber, ob und in welchem Umfang die Kinderrechte gelehrt werden und somit kennt laut Studie vom DKHW nur jedes 7. Kind seine Rechte..

Kommt die Bundesregierung als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ihrer Pflicht nach ?
Es reicht nicht aus eine Internetseite zu schalten und Flyer zu Verfügung zu stellen.. Denn viele Kinder und Jugendliche, die diese Rechte wirklich gut gebrauchen könnten, haben keinen Zugang zu den neuen Medien. Deshalb ist es ja klug auch über die Schulen die Kinderrechte bekannter zu machen und somit wäre es aber ein Pflichtthema ! Was denken Sie ?

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Harrison

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Harrison,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2011.

Die Rechte der Menschen - und damit auch der Kinder - sind durch das Grundgesetz bereits heute hinreichend gesichert. Es gibt keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern. Deswegen ist es nicht notwendig, dass wir Kinderrechte eigens ins Grundgesetz schreiben. Vielmehr gilt es, entschlossen dafür einzutreten, dass der bereits bestehende Schutz eingehalten wird. Das erfordert eine wirkungsvolle Unterstützung der Kinder.

Kinder brauchen Erwachsene, die sich für sie einsetzen und dafür sorgen, dass es ihnen gut geht. Die unionsgeführte Bundesregierung hat schon viel getan, um Kinder besser zu fördern: Wir haben die finanzielle Unterstützung für Kinder verbessert, die Betreuungsplätze ausgebaut und ein Netzwerk früher Hilfen etabliert. Wir werden in dieser Legislaturperiode mit unserer Arbeit fortfahren und ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das auf den Säulen „Prävention“ und „Intervention“ beruht und die Zusammenarbeit aller zum Schutz der Kinder arbeitenden Berufsgruppen auf eine neue Basis stellt und rechtlich absichert.

Konkrete Taten sind effizienter und zielführender als symbolische Worte zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan