Frage an Annette Schavan von Andreas T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
am 7.7.20011 lief in Panorama eine Reportage „Das Lügenfernsehen“. In dem Beitrag geht es um den Wahrheitsgehalt von Fernsehen und ob erkennbar ist, was „Scripted Reality“ ist. Man hört von der Aufgabe der Landesmedienanstalten, welche die Sender kontrollieren und deren Informationsinhalt bewerten. Man bekommt auch zu hören, dass die Privatsender ihrer Aufgabe in einer Demokratie nicht gerecht werden und dass die Politik damit unzufrieden ist. In der Sendung wird der Eindruck vermittelt, dass diese Probleme bislang nicht bekannt waren. Die Sendung endet mit einem Versprechen von Wolfgang Börnsen, den Ministerpräsidenten zu schreiben und strengere Bestimmungen für Privatsender anzumahnen.
In diesem Zusammenhang habe ich vier Fragen an die Abgeordneten:
1. Halten Sie die Erzeugung eines falschen Bildes in der Öffentlichkeit mit Absicht bzw. Vorsatz für möglich und sehen Sie Handlungsbedarf für zusätzliche, regulierende Rahmenbedingungen.
2. Ist Ihnen bekannt, dass in den öffentlichen Medien, bei den vorhandenen Kommentarfunktionen, durch den Betreiber die Kommentare „moderiert“ werden und dadurch ein falsches Bild entsteht?
3. Glauben Sie, dass Sie zur Beurteilung dieses Problems genügend Informationen erhalten?
4. Haben Sie von Petitionen Kenntnis, die eine Beeinflussung der öffentlichen Meinung zum Inhalt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Teichmann
Sehr geehrter Herr Teichmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "abgeordnetenwatch".
Für die Union ist die Vertrauenswürdigkeit der Medien eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer Demokratie. Diese Art des "Lügenfernsehens", von der Sie sprechen, ist sicherlich nicht geeignet, das Vertrauen in unsere Fernsehanstalten zu stärken.
Die Zuständigkeit für die Medien - und besonders für die Landesmedienanstalten, die über die Zulassung privater Rundfunkveranstalter entscheiden und die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Vorgaben (zum Beispiel Werberichtlinien, Jugendschutzvorschriften etc.) kontrollieren sollen - liegt bei den Ländern. Die Länder bestimmen auch alleine über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Privatrundfunks.
Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit sind die Einflussmöglichkeiten des Staates auf den Rundfunk zu Recht sehr begrenzt. Die konkrete Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des privaten Rundfunks erfolgt also in einem engen, vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunkurteilen und -entscheidungen bestimmten Rahmen.
Wie mein Kollege, Herr Börnsen, in seinem Interview für Panorama sagte, kann die Bundespolitik hier in erster Linie nur appellativ Einfluss nehmen. Und genau das hat er durch sein Interview ja auch getan. Außerdem hat er sich in dieser Sache unter anderem an den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz Kurt Beck gewandt, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan