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Annette Schavan
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Frage von Marianne B. •

Frage an Annette Schavan von Marianne B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

laut "Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt" wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Bezler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bezler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Mai 2011.

Deutschland hat im europäischen sowie weltweiten Vergleich ein strenges Tierschutzgesetz. Trotzdem sind wir uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewusst, dass die bestehenden Gesetze nur wirkungsvoll sind, wenn sie eingehalten und auch kontrolliert werden. Dies muss gewährleistet sein.

Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen sowie die Enthornung bei Rindern dienen vorrangig der Vermeidung von Verletzungen der Tiere und sind im Einzelfall aus Tierschutzgründen geboten. Das Kupieren der Schnabelspitzen von Hühnern und Puten ist jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auch die Problematik bezüglich der Ferkelkastration erkannt und deswegen verschiedene Untersuchungen in Auftrag gegeben. Diese laufen derzeit parallel zur Diskussion innerhalb des Forums „Charta für den Tierschutz“, welches von meiner Kollegin, Frau Bundesministerin Aigner initiiert wurde. Dabei sind alle betroffenen Akteure eingebunden, insbesondere Nichtregierungsorganisationen sowie Tierschutzverbände. Das Ziel dieser Beratungen ist die Vermeidung und mittelfristig der Verzicht von Ferkelkastrationen. Diskutiert wird unter anderem die Möglichkeit einer Impfung, um chirurgische Eingriffe bei Ferkeln zu vermeiden. Ergebnisse werden für September dieses Jahres erwartet.

Dieses Ziel wird auch von der EU-Kommission mit der „Europäischen Erklärung über Alternativen zur chirurgischen Kastration bei Schweinen“ verfolgt. Mehrere wichtige Organisationen wie zum Beispiel die „Eurogroup for Animals“ unterzeichneten die Erklärung.
Kernvereinbarungen des Papiers sind:

1. Die chirurgische Kastration bei Schweinen wird ab dem 1. Januar 2012 gegebenenfalls „nur noch bei verlängerter Verabreichung von Schmerz- und/oder Betäubungsmitteln und nach allgemein anerkannten Methoden durchgeführt“

2. Die chirurgische Kastration bei Schweinen soll bis zum 1. Januar 2018 vollständig eingestellt werden.

Die vollständige Erklärung finden Sie im Internet unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/docs/castration_pigs_declaration_de.pdf.

Auch wenn der Tierschutz in Deutschland bereits durchaus ausgeprägt ist, sind wir und die EU dennoch bestrebt, den Tierschutz weiter nachhaltig zu verstärken und auszubauen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan