Frage an Annette Schavan von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Professor Schavan,
in der Antwort auf die Frage von Herrn Vogt haben sie geschrieben:
" [...] Die neuen Regelsätze unterstreichen das bewährte Prinzip "Fördern und Fordern" zu einem eigenverantwortlichen Leben. Dabei orientieren sich die Sätze an den Vergleichsdaten aus der Lebenswirklichkeit. [...] "
Als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter, die lebenslänglich auf komplette Hilfe rund um die Uhr und auf staatliche Leistungen angewiesen sein wird, bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der beschlossenen Regelbedarfsstufe 3 im AGB XII, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Das BSG macht in seinem Urteil keinen Unterschied zwischen den beiden "Systemen".
Wie sehen Sie diese Ungleichbehandlung juristisch?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2011.
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.2.1011 beschlossen, den Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel zu überprüfen, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen. Damit dürfte Ihrem Anliegen Rechnung getragen werden.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan