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Frage von Ingrid K. •

Frage an Annette Schavan von Ingrid K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Mein Sohn hat ein Stipendium zur Promotion erhalten. Da er weiterhin als Student immatrikuliert bleibt ging er davon aus, dass er auch weiterhin mit dem Studentenbeitrag krankenversichert bleibt. In allen Broschüren der Krankenkassen wird auch nicht zwischen Studenten und Promotionsstudenten unterschieden. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse möchten die gestzliche Krankenkasse ein Beitrag von rd. 240,00€. Dies steht in keinem Verhältnis zum Stipendium. Das kann nicht Sinn eines Stipendium sein. Gibt es für Promotionsstudenten eine Regelung für die Krankenkasse?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kessler,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Februar 2011.

Die Frage der krankenversicherungsrechtlichen Behandlung von Promotionsstudierenden ist durch das Bundessozialgericht ausdrücklich geklärt: Sie fallen nicht unter die studentische Krankenversicherung, müssen also höhere Beiträge leisten (BSG, Urt. v. 23.3.1993 - 12 RK 45/92). Die Argumentation ist, dass das Promotionsstudium (im Falle der damals entschiedenen Konstellation einer Promotion in Physik) einen Studienabschluss voraussetze und schon deshalb begrifflich kein bloßes Studium mehr sei, sondern wissenschaftliche Forschungsarbeit.

Ansonsten gilt, dass das Prinzip der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten nur begrenzte Ausnahmen für die Sondertarife der studentischen Krankenversicherung rechtfertigt.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan