Portrait von Annette Schavan
Annette Schavan
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Annette Schavan zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Guido L. •

Frage an Annette Schavan von Guido L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

ich weiß nicht, ob Sie den Fernsehbeitrag am 20.01.2011 in der ARD (Panorama) über das Schulchaos in Deutschland gesehen haben (Sie wurden dort interviewt). Falls Sie den kompletten Beitrag nicht kennen: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/schulchaos101.html

Meine Fragen an Sie:

-Wann sorgen Sie ( in Ihrer Eigenschaft als Bundesministerin für Bildung und Forschung) dafür, dass sich die deutsche Kultusministerkonferenz auf einheitliche Standards bei den doch sehr unterschiedlichen Schulsystemen innerhalb Deutschlands einigt?

-Warum werden die Staatsexamina der Lehrer (1. und 2. Staatsexamen) nicht durchgängig in allen Bundesländern uneingeschränkt gegenseitig anerkannt? Konkretes Beispiel: Meine Frau ist Gymnasiallehrerin für Mathematik und Physik, Abschluß in beiden Fächern in Nordrhein-Westfalen 1989 und wir leben seit 1989 in Bayern. Sie hatte keine Chance, mit ihrem "Staatsexamen" in Bayern verbeamtet zu werden. Nach meinem Verständnis geht die Bundesrepublik Deutschland (also der Staat) geografisch von Flensburg bis Oberstdorf in Nord-Süd-Rchtung und von Aachen bis Frankfurt a.d. Oder in West-Ost-Richtung.
Bei der leider immer noch herrschenden Praxis einiger Bundesländer (ich denke da an Bayern und Baden-Württemberg), Bewerbern aus anderen Bundesländern den Zugang in den Staatsdienst -zumindest in einigen Unterrichtsfächern- zu erschweren oder sogar zu verweigern, müßte doch konsequenter Weise dann nicht "Staatsexamen", sondern allenfalls "Länderexamen" auf der Urkunde draufstehen, oder?

(Meine persönliche Vermutung: Es handelt sich bei der leider immer noch gängigen Praxis um protektorische Maßnahmen einzelner Bundesländer zur Bevorzugung von Absolventen aus dem eigenen Bundesland. Ihre Aufgabe ist es, hier für Abhilfe zu sorgen!)

Für die Beantwortung meiner beiden Fragen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

(Dipl.-Ing. (FH)) Guido Langenstück

Portrait von Annette Schavan
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Februar 2011.

Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes fällt die Gesetzgebung und Verwaltung für den überwiegenden Teil des Bildungswesens in die Zuständigkeit der Länder. Dazu gehört auch die Schulbildung. Zur Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in Bildung, Erziehung und Kultur haben die Länder die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gebildet.

Es ist den Ländern ein Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler länderübergreifend gleichwertige Grundkenntnisse und Fähigkeiten erwerben können. Die KMK hat sich daher 2003 und 2004 auf gemeinsame Bildungsstandards geeinigt, um für ausgewählte Fächer einen bundesweit geltenden, nationalen Referenzrahmen für erforderliche Kompetenzen zu erhalten. Die Einhaltung der Bildungsstandards wird landesweit durch Vergleichsarbeiten und auch länderübergreifend auf der Basis von Länderstichproben (Ländervergleiche) überprüft. Diese wurden 2009 erstmalig durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) mit erprobten Testverfahren in der Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch erhoben. Die Ergebnisse zeigen, dass in allen Ländern die angestrebten Regelstandards - insbesondere im Fach Deutsch - von großen Teilen der Schülerschaft erreicht werden. Es zeichnet sich aber auch ab, dass die Länder noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in allen Ländern auf ein vergleichbares Niveau zu heben
(vgl. http://www.kmk.org/bildung-schule/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsmonitoring/laendervergleiche/laendervergleich-2009.html ).

Die Lehrerausbildung und deren Anerkennung fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder. Die Kultusministerien der Länder regeln die Lehrerausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen. Die Kultusministerkonferenz hat zudem das sogenannte „Lehreraustauschverfahren“ eingerichtet, nachdem bereits im Dienst eines Landes stehende Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen in den Dienst eines anderen Landes wechseln können. Die entsprechenden Beschlüsse der KMK finden Sie hier: http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/lehrer/lehreraustausch.html

Wegen der dargestellten Zuständigkeitsverteilung möchte ich Ihnen
empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen auch an die KMK zu wenden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan