Frage an Annette Schavan von Wolfgang G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schavan,
mein Sohn Frank studiert an der Tu-Dortmund. habe folgendes Problem:
nachdem wir zusammen den neuen Bafögantrag gestellt haben will man von uns eine rückzahlung über 980,00 Euro haben.
Folgendes ist passiert:meine Tochter Daniela ist Exmatrikuliert worden 2009, dieses wurde von Ihr angezeigt am Bafögamt in Dortmund fuer sich und füer Bafög Frank.
jetzt schreibt das Bafögamt man hätte nichts von der Exmatrikulierung gewusst und wir hätten für meinen Sohn diese nicht angezeigt.
wo kann ich mich beschweren, bzw. an wen kann ich mich wenden ,denn ich habe den eindruck das hier eine Formularverschleppung bzw. schludrigkeit des Amtes vorliegt. mit der
Sachbearbeiterin komme ich nicht klar.. Ergo welches sind die höheren Vorgesetzten ???
Danke im voraus für Ihre Antwort.
mit freundlichem Gruß
Wolfgang Gerhard
Sehr geehrter Herr Gerhard,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2011.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes nicht vom Bund, sondern in seinem Auftrag von den Ländern umgesetzt. Die Ämter entscheiden über die Förderung und haben zudem die Auszubildenden und ihre Eltern in allen Fragen der Ausbildungsförderung zu beraten. Der Bund führt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Durchführung des Gesetzes. Er wirkt insbesondere in Fragen von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung auf eine bundeseinheitliche Anwendung des Gesetzes hin. Zuständig für Beschwerden im Fall Ihres Sohnes Frank ist die
Bezirksregierung Köln
Ausbildungsförderung
Dezernat 49
50606 Köln
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-3185
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
beziehungsweise
Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 413.1
40190 Düsseldorf
Telefon: (0211) 896-04
Telefax: (0211) 896-4555
E-Mail: poststelle@miwf.nrw.de
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan