Frage an Annette Schavan von Markus M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
zunächst bedanke ich mich herzlich für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Mail
zum Thema Vorurteile und Pauschalisierungen von Lehrkräften gegenüber muslimischen Kindern.
Ihre ehrlichen Antworten bestätigen indirekt, dass hier in der Tat ein ernstzunehmendes
Problem vorliegt, das auch nachweislich zur Benachteiligung führt.
Die Durchführung gezielter Erhebungen und Problemlösungsstrategien sind demnach
dringend.
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Meine heutige Frage betrifft die Bildungsgutscheine.
Ich bin staatlich geprüfter Klavierlehrer und finde es schade, dass nur selten Kinder
aus einkommensschwacehn Familien in den Genuss meines Unterrichts kommen.
Die meisten Kinder kommen aus Artz- oder Lehrerfamilien und haben durch "Turbo-Abi"
und mit weiteren elterlich gesponsorten Veranstaltungen vollgepackte Nachmittage kaum noch Zeit zum Üben.
(Die Vorbereitung meines Musikstudiums - mehrstündiges tägliches Üben war unerlässlich -
wäre mir unter solchen Umständen nicht möglich gewesen. Auch hier zeigt sich ein Mangel an Chancengleichheit, da Kinder mit musicher Begabung zunehmend durch die Maschen fallen werden.)
Nun aber zur Sache:
Können Kinder Bildungsgutscheine auch bei mir als freiberuflichem Klavierlehrer einlösen?
Eine entsprechende Anfrage beim Arbeitsamt wurde mit dem Hinweis auf "fehlende Daten" nicht beantwortet. (nicht das erste Mal, dass sich das Arbeitsamt wenig kooperativ zeigt.
Ich frage ich, wozu eine solch allgemeine Anfrage weitere Daten erfordert.)
Vielleicht können Sie dann freundlicherweise darauf eingehen.
Erlauben Sie mir die abschließende Bemerkung, dass 10€ im Monat ein Tropfen auf den heißen Stein sind; viele Familien werden sich den Umstand eines Antrags deshalb sparen.
(das ist hoffentlich nicht das Kalkül der Politik?)
Bereis im Voraus: Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
markus mattern
Sehr geehrter Herr Mattern,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Dezember 2010.
Ab sofort können sich interessierte Eltern, Vereine, Lehrer oder Medien unter www.arbeitsagentur.de zu den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe informieren.
Für Eltern und Jugendliche stehen im Downloadbereich unter anderem Informationsflyer zu den Teilhabeleistungen
- eintägige Schulausflüge,
- Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- Mittagsverpflegung,
- Lernförderung sowie zur
- sozialen und kulturellen Teilhabe
bereit.
Vereine, Schulen, Lehrer oder auch Träger der Jugendhilfe können sich als sogenannte "Leistungsanbieter" über die Kooperationsmöglichkeiten mit den Jobcentern sowie über die späteren Abrechnungsvarianten informieren. Abrufbar ist auch ein Interessensbekundungsbogen, mit dem sich Leistungsanbieter gegenüber ihren lokalen Jobcentern zum Mitmachen verständigen können.
Die Inhalte stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch den Bundesrat am 17. Dezember 2010 und werden kontinuierlich angepasst und aktualisiert.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan