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Frage von Annemarie B. •

Frage an Annette Schavan von Annemarie B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

ich habe bezüglich meiner Bafögzahlungen eine Frage an Sie.

Warum dauert die Bearbeitung eines Antrages jedes Jahr mehr als 3 Monate?

Es ist für mich völlig unverständlich, dass gerade Studenten/Studentinnen, wie ich, die auf das Bafög angewiesen sind, mehrere Monate warten müssen und währenddessen bei Freunden und Bekannten Schuldenberge anhäufen. Wenn ich das Geld nicht brauchen würde um meine Miete zu bezahlen, weil meine Eltern mein Studium nicht finanzieren können und wollen, wäre ich wohl nicht bafögberechtigt. In meinem Umfeld sind viele Studenten/ Studentinnen von den Bafögzahlungen abhängig und haben ihre Anträge auch pünktlich im September eingereicht. Doch leider ist bis heute keine Auszahlung erfolgt.

Warum ist es nicht möglich für den Semesteranfang mehr Sachbearbeiter bereitzustellen um den Prozess zu beschleunigen.

Mit vielen Grüßen
Annemarie

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Beier,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Dezember 2010.

Die von Ihnen dargestellten Probleme im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bedaure ich. Das BAföG wird nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes nicht vom Bund, sondern in seinem Auftrag von den Ländern ausgeführt, die hierzu Ämter für Ausbildungsförderung eingerichtet haben. Die Ämter entscheiden über die Förderung und haben zudem die Auszubildenden und ihre Eltern in allen Fragen der Ausbildungsförderung zu beraten. Der Bund führt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Durchführung des Gesetzes. Insofern ist in Ihrem Fall also nicht der Bund zuständig.

Unabhängig davon bitte ich - ohne Kenntnis des konkreten Einzelfalles - auch um Verständnis für die Situation der Ämter für Ausbildungsförderung. Diese sehen sich gerade zu Beginn eines neuen Semesters mit einer besonders hohen Anzahl von Anträgen konfrontiert. Gleichzeitig sind viele Ämter aufgrund des bekannten Erfordernisses der Einsparung von Kosten im öffentlichen Dienst unterbesetzt. Zur Vermeidung von langen Bearbeitungszeiten wird den Antragstellern generell geraten, ihren Antrag auf Leistungen nach dem BAföG so rechtzeitig wie möglich zu stellen.

Für die Fälle, in denen die Entscheidung über den Förderungsantrag nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums getroffen werden kann, sieht das BAföG an zwei Stellen die Möglichkeit einer Vorschusszahlung vor:

Nach Paragraf 51 Absatz 2 BAföG kann für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 360 Euro monatlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden, wenn bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden können.

Bei Folgeanträgen ist eine nahtlose Weiterförderung unter den Voraussetzungen des Paragrafen 50 Absatz 4 BAföG gewährleistet: Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Dies gilt jedoch nur, wenn der neue Antrag im Wesentlichen vollständig zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt war und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden.

Im Regelfall können damit längere unverschuldete Förderungslücken vermieden werden. Die Systematik des Ausbildungsförderungsrechts kann allerdings aufgrund der pauschalierenden und typisierenden Regelungen – die für das Massenleistungsverfahren unerlässlich sind – in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Versagung eines Vorschusses als ungerechte Härte empfunden wird. Dies lässt sich leider nicht vermeiden, da nur mit Hilfe von Typisierungen und Pauschalierungen rund 870.000 Förderungsfälle pro Jahr mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand zu bearbeiten sind.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan