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Frage von Heiko S. •

Frage an Annette Schavan von Heiko S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

Ihnen als Minersterin für Bildung und Forschung ist sicher bekannt, dass Studentinnen in der Forschung während ihrer Doktorandenzeit und auch in der Zeit nach Abschluss der Promotion als Postdoc regelmäßig über Stipendien finanziert werden.

Ein Doktorand erhält während seiner dreijährigen Promotion und nach Abschluss des Promotionsstudium für mehrere Jahre als Postdoc ein Stipendium und damit kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Dadurch werden durch den Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und der Stipendiat muss alle entsprechenden Versicherungen selbst finanzieren. Abgesehen davon, dass dies eine sehr ungerechte Bezahlung ist, tritt ein noch viel größeres Problem auf, wenn ein Stipendiat ein Kind bekommt.

Aktuell erhält eine Stipendiatin während des gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzes von 6 Wochen vor der Geburt des Kindes weder ein Stipendium (dieses wird für die Zeit der Abwesenheit i.d.R. ausgesetzt) noch eine Zahlung durch die Krankenkasse (Mutterschutzgeld gibt es nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Nach der Geburt des Kindes erhält die Stipendiatin den Mindestsatz des Elterngeldes von EUR 300,00. Ein Kind ist damit für eine studentische Mutter, die als Stipendiatin ein Kind bekommt, eine erhebliche finanzielle Belastung, da erhebliche Teile des Einkommens wegbrechen. Ein Ausgleich ist nur durch extreme Einschränkungen, durch Einkommen des Partners oder durch ALG II (Hartz IV) möglich.

Künftig wird beabsichtigt, dass auch das Mindestelterngeld von EUR 300,00 für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gestrichen werden soll. Damit wird der finanzielle Handlungsspielraum für studentische Eltern noch weiter beschränkt. Ist dies tatsächlich so gewollt?

Meine Idee wäre, das Elterngeld nicht mehr nur an Einkommen sondern auch an Einnahmen wie Stipendien o.ä. zu koppeln, sofern gewollt ist, dass Studenten nicht erst nach dem 30. Geburtstag Kinder bekommen.

Danke!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schirmer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Oktober 2010.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Befürchtung nicht zutrifft. Zwar wird es künftig Veränderungen bei der Anrechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beim Elterngeld geben, das von Ihnen angesprochene Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bleibt aber in voller Höhe bestehen. Eine Kürzung oder gar Streichung stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan