Frage an Annette Schavan von Udo S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
Ich würde gerne wissen, wie in Deutschland Menschenversuche (Definition s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuch ) geregelt sind bei denen es sich weder um klinische Studien noch um Arzneimittelversuche handelt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es eine Transparenz der Gesetze in speziellen Fällen für die betroffene Versuchsperson aus methodischen Gründen nicht gibt und der Bundesnachrichtendienst analog BNDG9a (s.a. http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/__9a.html ) die projektbezogene Dateien bei einer solchen speziellen fremdnützigen Forschung verwaltet?
Ist es ferner richtig, dass u.a. genau deswegen in der BRD dringend Gesetzesänderungen notwendig sind, welche solche Versuchspersonen besser schützen?
Mit freundlichen Grüßen
Udo S.