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Frage von Björn Z. •

Frage an Annette Schavan von Björn Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

vorerst vielen Dank für Ihre Antwort vom 22.06.2010.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass eine Beteiligung des Bundes an einer universitären Einrichtung wie der Unversität zu Lübeck nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ich persönlich halte es für falsch, denn die "bildungspolitische Verantwortung" in Zeiten der Haushaltskonsolidierung bzw. der Überschuldung der Bundes- und Länderhaushalte ganzheitlich oder in Teilen in "Landeshand" zu übergeben / zu belassen, kann nicht im Sinne / im Interesse des Volkes der Bundesrepublik Deutschland sein. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung, welche uns in dieser Problematik einer Lösung nicht näher bringen kann.

Um noch einmal auf die "Nichtvereinbarkeit" mit dem Grundgesetz zurück zu kommen. : Artikel 91b des Grundgesetzes ermöglicht doch ein Zusammenwirken von Bund und Ländern in den dort beschriebenen Fällen. Nach meinem Verständnis wäre die "Hilfestellung" durch den Bund nicht durch das Grundgesetz behindert oder ausgeschlossen.

Im Nachgang noch eine Frage mit direktem Bezug auf die Situation in Schleswig-Holstein. : Konnte Herr de Jager, der Landesminister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, in den geführten Gesprächen die Berechnungsgrundlage für das angestrebte Sparpotenzial, welches durch die Schließung des Medizinstudienganges an der Universität zu Lübeck erreicht werden soll, darlegen?
Hat hat Herr de Jager darüber hinaus erwähnt, dass er keinerlei "monetäre Risikoabwägung" für die (Wirtschafts-)Region Lübeck eingeholt hat? Wenn ja würde mich sehr interessieren, wie er dies begründet hat.

Die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat dies nachgeholt. Das Ergebnis der Umfrage kann unter dem Link
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/servicemarken/presse/pressemitteilungen/pressemeldungen_lue/pressemeldungen_juni_2007/Umfrage.pdf?oid=30083
eingesehen werden. Die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck belegt durch diese Umfrage die Befürchtungen der lübecker Bürger.

Ich bedanke mich erneut vorab für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Björn Zantopp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zantopp,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni 2010.

Die grundgesetzliche Regelung zu den im Artikel 91b genannten Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern beinhaltet hinsichtlich möglicher Vereinbarungen zu Gunsten von Hochschulen Vorhabens-, Bauten- und Gerätefinanzierungen von überegionaler Bedeutung. Das generelle Angebot von Studiengängen und -plätzen liegt eindeutig im
Verantwortungsbereich der Länder. Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erwähnt, befinde ich mich dennoch im Gespräch mit den verantwortlichen Akteuren in Schleswig-Holstein.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen vorschlagen, sich direkt an Herrn Minister de Jager zu wenden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan