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Annette Schavan
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Frage von manfred f. •

Frage an Annette Schavan von manfred f. bezüglich Jugend

Sehr verehrte Frau Prof. Dr. Schawan,

wie stehen Sie zu
1. der von der Bahn vorgelegten Trassenplanung zwischen OG und Basel, welche unerträglichen Lärm und Gefahr für Leib und Leben der Bewohner (insbesondere Kinder und Jugendliche in den Kindergärten und Schulen) in den Gemeinden entlang dieser Trasse bringt und damit verbunden
2. zum längst überholten S c h i e n e n b o n u s ?

m.f.G.
Manfred Fricker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fricker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Mai 2010.

Eine Aus- oder Neubaustrecke darf erst gebaut werden, wenn der Plan hierfür festgestellt wurde. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, in einem gesetzlich geordneten Verfahren etwaige Interessenkonflikte zwischen der Planung einerseits und den von ihr betroffenen öffentlichen und privaten Belangen andererseits in gerechter Weise zu lösen. Im Planfeststellungsverfahren wird unter anderem eine Einigung aller Betroffenen zu Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge erzielt.

Die Träger öffentlicher Belange nehmen im Rahmen des Verfahrens zu den Planungen Stellung. Jedermann, der sich in seinen Rechten betroffen fühlt, kann Einwendungen gegen die Planung erheben. Das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde hat die Aufgabe, alle Einwendungen zu bewerten, abzuwägen und seine Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss zu begründen.

Der Umfang der Lärmschutzmaßnahmen wird im Einzelnen untersucht. Die Grundlage für die Festlegung der notwendigen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen sind die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung. Im Planfeststellungsverfahren wird überprüft, ob eine Überschreitung der zulässigen Schallgrenzwerte vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird das Eisenbahnbundesamt entsprechende Forderungen an die Deutsche Bahn AG stellen.

Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, den Schienenbonus schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, differenzierte Aspekte der Lärmcharakteristik, der konkreten schutzbedürftigen Situationen und der Wirkung auf den Menschen zu betrachten und innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Eine eindeutige Aussage zur Terminierung der vollständigen Abschaffung des Schienenbonus kann zur Zeit nicht getroffen werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan