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Annette Schavan
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Frage von Thomas F. •

Frage an Annette Schavan von Thomas F. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

ich bin Student der Politikwissenschaften und bereite derzeit meine Abschlussarbeit vor. Meine Frage lautet:
Wenn ja, wo sehen Sie in institutioneller Hinsicht Schwächen im Zulassungsprozess transgener Pflanzen?

Für eine evtl. Antwort Besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Frank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Mai 2010.

Die Entscheidung über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen erfolgt im so genannten Komitologieverfahren. Danach muss die Europäische Kommission dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit auf der Basis von Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einen Vorschlag für die Zulassungsentscheidung übermitteln. Der Ständige Ausschuss besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten und kann die Beurteilung der Kommission mit einer qualifizierten Mehrheit akzeptieren oder verwerfen.

Wenn die Position der Kommission abgelehnt wird oder der Ständige Ausschuss mangels qualifizierter Mehrheit keine Stellungnahme abgeben kann, muss die Kommission den Zulassungsvorschlag dem Europäischen Ministerrat vorlegen und das Europäische Parlament informieren. Der Ministerrat muss innerhalb von drei Monaten über den Entscheidungsvorschlag der Kommission befinden. Für die Entscheidung des Ministerrats ist ebenfalls eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Falls der Ministerrat zu keiner Entscheidung kommt, geht der Zulassungsantrag wieder an die Kommission zurück, der damit die endgültige Entscheidung hierüber zukommt. Im Fall der Zulassung wird diese jeweils befristet für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt.

Gegenüber dieser institutionalisierten Form des Zulassungsverfahrens bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken. Es ist aber zu beachten, dass das Verfahren an die durch den Vertrag von Lissabon geänderten Regelungen anzupassen sein wird. Weitere Informationen zu diesem Thema stehen auf den Internetseiten http://www.biosicherheit.de und http://www.transgen.de zur Verfügung. Informationen zur Zulassung von Produkten mit gentechnisch veränderten Organismen stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter http://www.bvl.bund.de im Internet zur Verfügung.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan