Frage an Annette Schavan von Eline K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Betreff: Studienfinanzierung ohne BAföG
Sehr geehrte Frau Schavan,
seit dem 7. Semester finanziere ich mir mein Studium durch zwei Nebenjobs, denn BAföG gibt es nur für die Regelstudienzeit, also sechs Semester.
Leider wird einem die eigenständige Finanzierung durch studentischen Nebenjobs sehr schwer gemacht.
Meine Fragen:
Wäre es möglich ein Teilzeitstudium auch im Endsemester zu beginnen? Und auch rückwirkend?
Könnte die Vorgabe der maximal "20 Stunden-Arbeits-Woche" erhöht werden? Bereits eine Erlaubnis 24 Stunden in der Woche zu arbeiten, wäre sehr hilfreich.
Ab 400,-€ monatlich ist man nicht mehr familienversichert, leider steht der Krankenkassen-Beitrag zu keinem Verhältnis zum Einkommen:
Wäre es möglich das Gehalt mit Lebenshaltungskosten wie Miete, Studiengebühren und Semesterbeiträgen zu verrechnen? Und somit erst, wenn 400,-€ vom Gehalt übrig bleiben als Student versichert zu sein und Beiträge zu zahlen.
Wenn bereits einer dieser Punkte umgesetzt würde, wäre das für alle Studenten die neben dem Studium arbeiten müssen, sehr hilfreich.
Ein Kredit kommt für mich nicht in Frage, denn da ich ja bereits sechs Semester BAföG bezogen habe, würden meine Schulden für mich nach dem Studium erdrückend hoch sein und ich denke, so ginge es vielen Studenten, die die Möglichkeit haben, einen Kredit aufzunehmen, denn niemand verschuldet sich gerne.
Beste Grüße
Eline Konopka
Sehr geehrte Frau Konopka,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. April 2010.
Zu Ihrer Frage, ob ein Studium als Teilzeitstudium im siebten Semester begonnen werden kann, kann ich bundesseitig keine Auskunft geben. Die Ausgestaltung einzelner Studiengänge, deren Prüfungsordnungen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Details unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule, obliegt den Hochschulen selbst und fällt damit in die Länderzuständigkeit. Ich rege daher an, dass Sie sich mit Ihrer Hochschule oder anderen von Ihnen in Erwägung gezogenen Hochschulen direkt in Verbindung setzen.
Hinsichtlich Ihrer Frage zu den Einkommensgrenzen in der Familienkrankenversicherung sowie einer etwaigen Verrechnung mit den Lebenshaltungskosten bitte ich Sie mit dem hierfür zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan