Frage an Annette Schavan von Patrick O. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schavan,
ich kann ihre Befürwortung für die sog. „grüne Gentechnik“ nicht nachvollziehen. Das Zulassungsverfahren durch die EFSA ist mehr als Fragwürdig und es gibt Widersprüchliche Aussagen. Ich gehe davon aus das Sie ihr Wissen über die Produkte von den Herstellerfirmen selbst beziehen, Sie sollten aber auch mal die andere Seite betrachten. Die Versuche sind mehr als unzureichend, bei einem Anteil von 5% getrockneter Gen-Kartoffeln (andere Studien normalerweise um 30%), dabei stellte sich heraus, dass die weiblichen Tiere, die die Gen-Pflanzen fressen mussten, veränderte Werte der weißen Blutkörperchen und ein verändertes Gewicht der Milz aufwiesen. Diese Unterschiede wurden jedoch nicht weiter untersucht warum nicht? (Quelle: http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/gentechnik/FS_Gen-Kartoffel_von_BASF_01_2010.odt.pdf [S.4 4.Abs] Quelle laut Text: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ) Wie soll der Schaden Rückgängig gemacht werden? Da es sich bei Genpflanzen meist um Grundnahrungsmittel handelt sollten solche Fragen doch zuerst beantwortet werden. Von dem Umfang in dem BASF für dieses Produkt Haftbar gemacht werden darf wird überhaupt nicht gesprochen, und ist für diese Art von Produkt auch ungeklärt. Oder wird es wie bei den Banken der Steuerzahler richten müssen? Ich möchte gerne von Ihnen Wissen wer den möglichen Schaden der weit in die Milliarden gehen kann trägt?
MFG
Sehr geehrter Herr Otten,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. März 2010.
Die Thematik der grünen Gentechnik hat für viele Menschen in unserem Land eine große Bedeutung und wird sehr unterschiedlich bewertet. Die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt hat bei der Anwendung der grünen Gentechnologie höchste Priorität. Die Bedingungen dafür, ob und wie eine Freisetzungsgenehmigung oder eine Zulassung von gentechnisch veränderter Organismen ausgesprochen wird, sind auf europäischer und nationaler Ebene genau vorgegeben. Nach dem geltenden Gentechnikgesetz und dem europäischen Regelungswerk dürfen in Deutschland und in der Europäischen Union nur solche gentechnisch veränderten Produkte freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, von denen keine Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen.
In diese Bewertung sind eine Vielzahl hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingebunden. In einem umfangreichen Genehmigungsverfahren werden die Anträge unter Einbeziehung aller zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsmittelsicherheit einer strengen wissenschaftlichen Prüfung unterzogen. Nachdem alle diese Experten zu dem Schluss kommen, dass ein gentechnisch verändertes Produkt alle denkbaren Sicherheitsanforderungen erfüllt, kann und muss die Zulassung ausgesprochen werden.
Wenn von zugelassenen gentechnisch veränderten Produkten nach menschlichem Ermessen keine Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgeht, kann von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche die grüne Gentechnik aus welchen Gründen auch immer ablehnen, der Respekt des Grundsatzes der Koexistenz aller Anbauformen mit oder ohne gentechnischen Verfahren eingefordert werden, zumal ihre Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch ein faktisches Verbot durch zu große und in der Praxis kaum einzuhaltende Abstandswerte ist nicht gerechtfertigt.
Aufgabe einer verantwortungsvollen Forschungspolitik ist es, in Deutschland eine leistungsfähige Forschung zur Entfaltung verantwortbarer Innovationspotenziale zu fördern und hierfür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Die globale Entwicklung schreitet voran, unabhängig davon, ob in Deutschland Forschung betrieben wird oder nicht. Es wäre falsch, sich aus der Forschung und Entwicklung der Gentechnik in Deutschland zurückzuziehen und die Wertschöpfung einer in Deutschland maßgeblich entwickelten Technologie allein anderen zu überlassen.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan