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Frage von Lukas S. •

Frage an Annette Schavan von Lukas S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

In Bayern zahlten die Studenten im letzten Jahr (SS + WS) 158 Millionen € Studiengebühren, weil der Staat bzw. das Bundesland die Kosten nicht mehr alleine tragen kann. Sie nennen das "gerecht" (lt. Tagesspiegel vom 24.12.09). Die Senkung der Mehrwertsteuer im Hotelgewerbe auf 7 % wird den Staat ca. 1,2 Milliarden € kosten pro Jahr und ist ökonomisch sinnlos, was Experten bestätigen. Es war nicht zu lesen, dass Sie gegen diese Senkung protestiert hätten. Denken Sie also, diese Senkung ist auch "gerecht" gegenüber dem Steuerzahler, der die Ausfälle von 1,2 Milliarden ja tragen muss?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Januar 2009.

Meine Haltung zu Studienbeiträgen habe ich in diesem Forum bereits mehrfach dargelegt, weshalb ich nun gezielt auf Ihre Kritik am Wachstumsbeschleunigungsgesetz eingehen möchte.

Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP hat effektive Maßnahmen ergriffen, um die in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmalige internationale Finanz- und Wirtschaftskrise rasch zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Im Koalitionsvertrag haben wir ein steuerliches Sofortprogramm mit krisenentschärfenden Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmen und Familien mit Kindern zum 1. Januar 2010 vereinbart, das die Bürger und Unternehmen um insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II, das eine Anhebung des Grundfreibetrages von 7.834 Euro auf 8.004 Euro sowie die Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 Euro vorsieht, und des Bürgerentlastungsgesetzes, in dem eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge festgeschrieben wurde, um weitere 14 Milliarden Euro entlastet.

In den parlamentarischen Beratungen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 Prozent auf sieben Prozent intensiv geprüft und dabei alle Hinweise und Argumente einbezogen. Nach Abwägung aller Umstände haben wir uns für diese Maßnahme entschieden, weil wir damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes im erforderlichen Umfang stärken. Bitte bedenken Sie, dass der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze erhebt.

Zudem haben wir in der Gesetzesbegründung den Anwendungsbereich der Maßnahme sehr konkret beschrieben. Die Ermäßigung umfasst nun sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen. Um die Maßnahme zielgenau auf reine Beherbergungsleistungen einzuschränken, sind zusätzliche Leistungen wie etwa Verpflegung, Telefon, Internet, Wellnessan­gebote, die Überlassung von Tagungsräumen sowie sonstige Pauschalangebote nicht einbezogen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat Ende März 2009 5.700 Hoteliers und Gastronomen befragt, wie sie den Umsatzsteuervorteil verwenden würden. Das Ergebnis zeigt, dass positive Wirkungen zu erwarten sind. 46,4 Prozent des Steuervorteils sollen gemäß der Befragung in Investitionsmaßnahmen fließen und wären somit sofort wachstumsfördernd. Ein weiterer Teil des Steuervorteils würde an die Kunden weitergegeben, wodurch beim qualitativ hochwertigen deutschen Angebot auch die Preise attraktiver würden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan