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Annette Schavan
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Frage von Klaus-Peter T. •

Frage an Annette Schavan von Klaus-Peter T. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

obwohl ich aus Brandenburg komme möchte ich ihnen eine Frage zu Schulsystem in BW stellen. Da doch eigentlich Staat und Kirche getrennt ist , schule aber staatlich verwunderte es mich sehr um nicht zu sagen macht mich wütend, das meine Enkelin die seit diesem Jahr in BW die Grundschule besucht verplichtet ist den Relegionsunterricht zu besuchen . Kinder mit Migrationshintergrund (Moslemisch) jedoch nicht. Meine Tochter die seit einigen Jahren in BW lebt und arbeitet ist auch nicht Religiös eingestellt und so kommt es in der Familie zu ersten Spannungen wenn Meine Enkeltochter zu Hause Dinge erzählt wo die Eltern ganz anderer Meinung sind und wir natürlich auch.es kann doch nicht sein das ich während eines Gesprächs mit meiner Enkeltochter von meiner Tochter unterbrochen werde mit den Worten ;Papa las es ,das hat Sie in der Schule gelernt,. Ich werde wenn immer möglich meinen Einfluss geltend machen und mit meiner Enkeltochter so reden wie es uns für richtig erscheint und ich finde es schon provokant von der Schule wenn bei der Einschulungsfeier die Kinder aufstehen müssen und dann von der Pastorin gesegnet werden ohne das jemand vorher das Einverständnis eingeholt hat.

Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Treutel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Treutel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Dezember 2009.

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Es wird gemäß Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der jeweiligen Kirche erteilt. Der Religionsunterricht wird konfessionell getrennt durchgeführt und ist offen für den Dialog mit anders Denkenden. Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist für die Teilnahme am Unterricht nicht verpflichtend. So können also auch Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht teilnehmen, die nicht getauft oder nicht Mitglied in einer Religionsgemeinschaft sind.

Da Religion einerseits ordentliches Lehrfach ist, der Fachgegenstand aber mit der persönlichen Glaubensfreiheit zusammenhängt, ist es aus Glaubens- und Gewissensgründen möglich, vom Religionsunterricht ersatzweise in den Ethikunterricht zu wechseln. Dieser Wechsel kann nur zu Beginn eines Schulhalbjahres persönlich, schriftlich und im Beisein der Eltern bei der Schulleitung beantragt werden. Nähere Einzelheiten wird Ihnen die Schulleitung der Grundschule Ihrer Enkeltochter sicher gern mitteilen.

Verantwortlich für die inhaltliche Durchführung des Religionsunterrichts sind die Schuldekanate. Sie bilden die Schaltstelle zwischen Schule und Kirche. Ich bin davon überzeugt, dass das für die Grundschule Ihrer Enkeltochter zuständige Schuldekanat offen ist für ein Gespräch mit Ihrer Tochter, in dem sie ihre Position erläutern kann.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan