Frage an Annette Schavan von Ulrich B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,
da Sie Jahre als Ministerin in Baden - Württemberg tätig waren, habe ich an Sie folgende Frage:
Warum dürfen Studenten der Fachrichtung Medizin in Ihren letzten Semestern, kein Praktikum (1 Jahr ) an UNI - Kliniken in Baden - Württemberg absolvieren, die in einem anderen Bundesland an einer UNI Medizin studieren?
In anderen Bundesländern scheint dies kein Problem zu sein!
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Frage beantworten.
Vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit solch ein Praktikum, hier in Mannheim an der UNI - Klinik, für eine Doktorandin der Medizin in Leipzig, zu ermöglichen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bierstedt
Sehr geehrter Herr Bierstedt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. November 2009.
In der Zulassungsverordnung des Wissenschaftsministeriums sind im Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010 die Auffüllgrenzen für das Praktische Jahr gemäß der Approbationsordnung für Ärzte wie folgt festgelegt: Universität Freiburg 320 Plätze, Universität Heidelberg 400 Plätze, Universität Tübingen 320 Plätze, Universität Ulm 325 Plätze.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan