Frage an Annette Schavan von Matthias P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,
mich als angehenden Arzt (in 4 Wochen absolviere ich das Hammerexamen) beschäftigt die Problematik der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern.
Es kann nicht sein, dass trotz Arbeitszeitregelungen immer noch Ärzte dauerhaft mehr Überstunden ableisten, als vertraglich festgelegt.
Studien zur Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit von Personen, die länger als 24h arbeiten, zeigten ja, dass die Betroffenen in etwa eine Reaktion bzw. Aufmerksamkeit von Personen besitzen, welche ca. 1 Promille Blutalkohol haben.
Daher meine Frage(n):
1. Wie wollen Sie, falls es eine Schwarz-Gelbe Regierung gibt, die Bedingungen für Ärzte an deutschen Krankenhäusern verbessern (Integration von Familie und Beruf, Arbeitszeit, Gehalt)?
2. Wie werden Sie versuchen den doch deutlich spürbaren Ärztemangel (vornehmlich durch Abwanderung nach Skandinavien, Schweiz - bzw. in nicht kurative Fächer) zu bekämpfen?
3. Werden aufgrund des Ärztemangels evtl. mehr Studienplätze geschaffen?
4. Halten Sie es nicht auch für sinnvoll, dass das sog. "Hammerexamen" VOR dem Praktischen Jahr zu schreiben und nach dem PJ "nur noch" die mündliche Prüfung zu absolvieren?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ponfick
Sehr geehrter Herr Ponfick,
ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 15. September 2009.
CDU und CSU werden sicherstellen, dass Ärzte und andere Gesundheitsberufe sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Krankenhaus nicht mit übermäßiger Bürokratie belastet und Dokumentationspflichten auf ein Maß reduziert werden, das zur Abrechnung und Qualitätssicherung unabdingbar notwendig ist. Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben sich in den vergangenen Jahren bereits viele Verbesserungen ergeben, die weiter optimiert werden müssen. Auch in die Bezahlung des medizinischen und pflegerischen Personals hat es bereits immense Investitionen gegeben. Im konstruktiven Dialog mit den im Gesundheitswesen Tätigen werden wir die erforderlichen Kurskorrekturen festlegen, damit unser Gesundheitswesen zukunfts- und tragfähig bleibt.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs wurde bereits mit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2004 umgesetzt. Darin wird seitdem der Bereitschaftsdienst insgesamt als Arbeitszeit gewertet. Bei Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit über durchschnittlich 48 Stunden hinaus ohne Ausgleich. Voraussetzung ist, dass dies in einem Tarifvertrag zugelassen wird und die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer zustimmen. Von dieser Möglichkeit wird in Deutschland in zahlreichen Tarifverträgen Gebrauch gemacht - teilweise nach schwierigen Verhandlungen. In vielen Einrichtungen sind durch die Aktivitäten von Mitarbeitervertretungen darüber hinaus erhebliche Anstrengungen bei der Neuorganisation von Dienst- und Arbeitszeiten vorgenommen worden, die in ihrer Gesamtheit nun zu vernünftigen Arbeitsabläufen geführt haben.
Die Union will, dass jeder auch in Zukunft - unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko - eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen werden wir besondere Aufmerksamkeit widmen. Daher werden wir uns nach der Wahl intensiv damit auseinandersetzen, wie dies erreicht werden kann, und werden Möglichkeiten wie die Erhöhung der Ausbildungszahlen, die weitere Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit oder den verstärkten Einsatz von Telemedizin prüfen.
Hinsichtlich Ihrer Frage zur Prüfungsordnung empfehle ich Ihnen, sich an das Wissenschaftsministerium Ihres Studienlandes zu wenden.
Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan