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Frage von Christopher L. •

Frage an Annette Sawade von Christopher L. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Frau Sawade,

meine Frage an Sie: Besteht die Gefahr, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP der gesetzgeberische Spielraum der Deutschen Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Weise eingeschränkt wird? Wenn ja, können Sie mir bitte ein Beispiel oder Beispiele nennen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Freundliche Grüße Christopher Link

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Link,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sowie möglichen Auswirkungen auf den gesetzgeberischen Spielraum von Bundestagsabgeordneten.

Im Kern geht es um die Behauptung, im TTIP-Abkommen würden Befugnisse zur Rechtsetzung durch Regelungen zur regulatorischen Kooperation auf einen Regulierungsrat übertragen. Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Aussage viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert hat.

Mit dem Instrument der Regulatorischen Kooperation sollen sog. nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Darunter fallen zum Beispiel unterschiedliche bürokratische Regelungen bei Zertifizierungsverfahren, die unnötigen bürokratischen Aufwand bedeuten und den Marktzugang insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen erschweren. Durch eine langfristige Angleichung von Standards soll der internationale Handel vereinfacht werden.

Im Rahmen der achten TTIP-Verhandlungsrunde wurde u.a. die Frage der Regulatorischen Kooperation thematisiert. Tatsache ist, dass es keinen Regulierungsrat geben wird, der Entscheidungen an Regierungen und Parlamenten vorbei treffen kann. Ziel ist vielmehr eine Kanalisierung und Beschleunigung von Initiativen zur Regulatorischen Kooperation. Die letztendliche Entscheidungshoheit bleibt bei den Regierungen und Parlamenten. Die Gesetzgebungskompetenz der beteiligten Staaten wird durch eine Zusammenarbeit im regulatorischen Bereich also weder beschnitten noch in Frage gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Sawade