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Frage von Tobias M. •

Frage an Annette Sawade von Tobias M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Sawade,

im heutigen "Tagesspiegel" wird Herr von S. wie folgt zitiert:

" Von Stetten bezeichnete die Rentenversprechen als „Verbrechen an der nächsten Generation“. Es sei „völlig absurd“, dass Jahre der Arbeitslosigkeit als Beitragsjahre angerechnet werden sollten, um mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können". Soweit das Zitat aus dem "Tagesspiegel".

Warum stänkern manche Politiker immer gegen Menschen die arbeitslos wurden?
Es kann ja nicht jeder ein "von" sein, nicht jeder hat das Glück reicher Erbe zu sein, wie z.B. Herr von und zu Guttenberg.

Ist es nicht so, dass Hartz IV-Empfängerinnen und Hartz IV-Empfänger gar keine Rentenbeitragszeiten mehr angerechnet bekommen?

Wie hilft man den Menschen die z.B. aufgrund von Krankheiten nicht mehr arbeiten können und dann wenig Rente zu erwarten haben?

Warum wird die Zukunftsfähigkeit Deutschlands meines Erachtens viel zu oft an den Leistungen für Arme festgemacht?
Ich habe mit 15 Jahren zum arbeiten angefangen, andere studieren erstmal bis 40 ...

Warum spart man nicht endlich mit echten Reformen, z.B. in dem man Beamten nicht mehr 71,75% des letzten Gehalts bezahlt? Das Rentenniveau will man bekanntlich auf 43% senken. Sieht so Gerechtigkeit aus?

Haben Arbeitslose Ihrer Meinung nicht ab 65 oder 67 Jahren Anspruch darauf in Würde ihr Alter verbringen zu dürfen?
Es fällt nicht jeder auf die Butterseite,- oder?

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

im Koalitionsvertrag wurde folgendes formuliert:

„Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.“

Bei der Betrachtung der anrechnungsfähigen Zeiten von Arbeitslosigkeit geht es um die generelle Betrachtung von Anspruchsvoraussetzungen für diese Zeiträume.
Während der Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II entstehen ebenfalls Anwartschaften in der Rentenversicherung. Für diese Personen wurden während des Bezugs dieser Lohnersatzleistungen auch Beiträge entrichtet. Entweder durch die Bundesagentur für Arbeit oder den Bund im Zuge der Grundsicherung. Deshalb werden diese Zeiten als Beitragszeiten betrachtet. Die eingezahlten Beitragssätze sind aber sehr niedrig – insbesondere beim Arbeitslosengeld II – und deshalb sind auch die Anwartschaften entsprechend gering, ganz nach dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit.

Das heißt für die langjährig Beschäftigten sind nun wirklich bessere Lösungen vorgesehen. Die Anmerkungen aus dem Wirtschaftsflügel der CDU, dass mit dieser Lösung Langzeitarbeitslose bevorteilt werden und dies „Verbrechen an der jungen Generation sind“, sind zynisch und schlichtweg auch falsch.

Hier stellt sich die Frage nach dem Verständnis von Arbeitslosigkeit in gewissen Kreisen der CDU. Denn in den seltensten Fällen ist Arbeitslosigkeit von der Person selbst verursacht. Vielmehr ist sie meist durch wirtschaftliche Strukturveränderungen (z.B. im Kohle-, Stahl- und Schiffbau), regionale Besonderheiten (z.B. früheres Zonenrandgebiet, Ostdeutschland nach der Wende) oder aus dem Berufsbild selbst (z.B. Saisongeschäft in der Bau- und Tourismusbranche) heraus entstanden.

Auch diese Beschäftigten haben jahrzehntelang von ihrem Gehalt Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Und in der Regel sind es genau jene, die schwere körperliche Arbeit leisten mussten und schon deshalb ein Recht darauf haben, nach einem langen Berufsleben in die (abschlagsfreie) Altersrente zu gehen.

Zugleich wissen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten um die Unverzichtbarkeit älterer Beschäftigte im Arbeitsleben. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels werden ihre Erfahrung und ihr Potenzial künftig zunehmend gefragt sein. Über Steuern, Beiträge und zusätzlich erworbene eigene Rentenansprüche tragen sie wesentlich dazu bei, dass unsere Sozialsysteme im demografischen Wandel leistungsfähig bleiben. Deswegen wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner lebenslaufbezogenes Arbeiten unterstützen und werden auch den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Sawade, MdB