Frage an Annette Heidrich von Bea F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Heidrich ,
ich lese immer nur von den Rechten der Väter .... was ist denn mit den Rechten der Kinder ? Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil, ebenso wie ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen .
Warum wird hier nicht einmal strenger kontrolliert ? Allein erziehende Elternteile
können zwar UVG- Leistungen beantragen , aber das ist weitaus weniger , als der getrennt lebende Elternteil zahlen müsste .
Ebenso haben getrennt lebende Elternteile zwar ein Umgangsrecht , sind aber nicht verpflichtet , dieses auch einzuhalten .
Hier sollte einmal überprüft werden ,und nicht neue Gesetze für Väter erlassen werden . Nicht alle Mütter entziehen den Vätern die Kinder , so wie es häufig dargestellt wird .
Mit freundlichem Gruß
B. Fröhner
Sehr geehrte Frau Fröhner,
da kann ich Ihnen nur zustimmen. Auch hier bedarf es einer Nachbesserung des Gesetzes. Ich bin selber Betroffene und kämpfe seit 10 Jahren für die Rechte meiner Kinder. Sie finden viele Statistiken über die Altersverteilung von Alleinerziehenden, Anteil der Geschiedenen und verheiratet getrennt Lebenden an allen Alleinerziehenden nach Altersgruppen oder nach der Lebenszufriedenheit der Alleinerziehenden. Es gibt jedoch nicht eine Statistik, wie viel Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen oder ihre eigentliche Pflicht gegenüber ihren Kindern nicht wahrnehmen. Denn wenn es darüber verlässliche Zahlen gäbe, käme man zwangsläufig darauf, dass das Umgangsrecht, die Umgangspflicht aber auch die Unterhaltspflicht nicht zufriedenstellend geregelt sind. Das Recht der Kinder ist oft nebensächlich. Allerdings kann auch nicht verleugnet werden, dass Väter oft in der Frage der Umgangsregelung das Nachsehen haben.
Annette Heidrich