Frage an Annette Groth von Martin H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Groth,
wie stehen sie zur Novellierung des Telemediengesetzen (TMG) im Rahmen der "Digitalen Agenda", im speziellen: Abschaffung der Störerhaftung, Gleichstellung von privaten und kommerziellen Anbietern in Bezug auf die Bereitstellung von Internetzugängen über geöffnete Funknetze (Providerprivileg)?
Gerade im ländlichen Raum können offene Funknetze einen wesentlichen Beitrag bei der Vefügbarmachung von Internetzugängen sicher stellen. Im Moment gibt es nur für kommerzielle Anbieter das sogenannte "Providerprivileg", dass sie vor Klagen im Rahmen der Störerhaftung einigermaßen schützt. Private, nicht kommerzielle Anbieter offener WLANs haften - mit zum Teil abstrusen Bedingungen. Generell herrscht hier aber große Verunsicherung, so dass nicht einmal kleinere Cafés oder Lokalitäten es wagen, ein WLAN Zugang zur Verfügung zu stellen. Insbesondere §8 TMG bedarf einer dringenden Klärung, die Störerhaftung muss fallen!
Wie stehen sie dazu?