Frage an Annette Groth von Wolfgang R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Groth!
In der schon recht lange dauernden Phase der Niedrigzinsen gehen fast alle Banken intensiv dem Geschäft mit dem überzogenen Bereitstellungszins von 3 % (unverändert seit 30 Jahren) für Hypothekardarlehen nach, obwohl der Darlehenszins unter 2 % liegt. Ich finde es absurd, dass für Geld, was die Bank nicht auszahlt und wahrscheinlich für weitere Kredite nutzt, ein höherer Zins zu zahlen ist, als für den ausgezahlten Betrag. Wie sieht Die Linke das?
Darlehen für Neubauten und Renovierungsarbeiten werden nur gegen entsprechende Rechnungen ausgezahlt. Das führt bei Neubauten zu mehreren Tausend Euro Kosten wie in Finanztest 12/14 S. 58 / 59 beschrieben. Es betrifft aber auch die Kreditnehmer für größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, weil sie über einen längeren Zeitraum (auch um § 35a EStG zu nutzen) stattfinden. Es ist eine gute Vorgabe der Politik, die Handwerker durch dieses Steuergesetz zu fördern. Ist es aber von der Politik tatsächlich gewünscht, dass dadurch die Banken mehr Profit machen? Wenn nicht, so sollte im Rahmen der Bankenregulierung eine angemessene Vorgabe für einen Bereitstellungszinssatz eingeführt werden, welche eine Überschreitung eines bestimmten Anteils (z. B. 30 % wie Anfang der Neunzigerjahre oder 50 % zu Beginn dieses Jahrtausends) am Darlehenszins verhindert. Was hält Die Linke von meinem Vorschlag?
Laut Finanztest nehmen fast alle Banken, Sparkasse und Versicherer den Einheitszins von 3 %. Für mich sieht das wie eine Preisabsprache aus, gegen die das Kartellamt eigentlich einschreiten müsste. Wie sieht das Ihre Partei oder läuft schon ein Verfahren?
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2015,
Wolfgang Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Mail.
bereits seit langem fordert DIE LINKE sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen die Zinsen bei Banken und Sparkassen gesetzlich zu regulieren und Wucherzinsen zu verbieten.
Bereits im Jahr 2012 wurde in der "Studie zu Dispozinsen / Ratenkrediten", die als " Forschungsvorhaben zur Bereitstellung wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)" ganz klar nachgewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Leider hat die Bundesregierung hier in keiner Weise adäquat reagiert.
Die Studie finden sie hier: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/FinanzenVersicherungen/Studie-DispoZinsRatenKredit.pdf?__blob=publicationFile
Selbstverpflichtungen der Banken sind keine Lösung. Die Praxis sieht bisher so aus, dass die Banken sich Geld zu einem günstigen Zinssatz von der EZB leihen um es dann zu einem Zinssatz von bis zu 20 Prozent an die Kunden weiter zu geben. Und zwar ausgerechnet an diejenigen, die auf den Dispo angewiesen sind, weil sie wegen geringer Einkommen keine Chancen auf Kredite haben und daher gezwungen sind, ihr Konto zu überziehen. Für DIE LINKE ist klar: Selbstverpflichtungen bringen es nicht. Es müssen gesetzliche Lösungen her. Dispo-Zinsen müssen auf fünf Prozent über dem Basis-Zinssatz der EZB gedeckelt werden. Damit verdienen die Banken immer noch mehr als genug.
Daher hat DIE LINKE bereits mehrere Anträge zur Deckelung der Dispo-Zinsen in den Bundestag eingebracht. Der aktuelle Antrag wurde am 8.10.2014 unter dem Titel "Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite" (Bundestags-Drucksache 18/2741) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Auch in den Landtagen haben die Fraktionen das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und die jeweilige Landesregierung zum Handeln aufgefordert.
Auch das Geschäft der Banken mit den sogenannten Bereitstellungskrediten ist nicht akzeptabel. Hier kann ich Ihre Position voll und ganz teilen und werden mich dafür einsetzen, dass auch hier eine gesetzliche Regelung gefunden wird, die die extrem hohen Zinsen der Banken für Bereitstellungskredite nicht mehr möglich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Groth